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Minderjährige Mädchen massiv bedroht

Von BENJAMIN JESCHOR, 28.09.06, 19:06h, aktualisiert 29.09.06, 15:18h

Siegburg - Weil er in Chatrooms junge Mädchen bedrängte, stand Dominique Oster vor Gericht. Angeklagt wurde das frühere NPD-Mitglied wegen Körperverletzung.

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So wie dieses junge Mädchen chattetn viele im Internet.
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So wie dieses junge Mädchen chattetn viele im Internet.
Der psychische Druck auf das Opfer war so groß, dass er vom Gericht als Körperverletzung gewertet wurde.

Siegburg - In Internet-Chatrooms und über Homepages knüpfte Dominique Oster immer wieder Kontakte zu jungen Mädchen. Der 33-Jährige war bis 2004 Kreistagsmitglied für die NPD und ist heute Schriftführer im Kreis- und im Stadtverband der rechtsgerichteten Partei „Bündnis für Deutschland“. Mit den Mädchen tauschte er Emails und Briefe aus, es wurden auch Telefonate geführt. Doch sobald dem Siegburger etwas nicht passte, wurde er aggressiv und er bedrohte die jungen Frauen. Gestern wurde der vorbestrafte Gelegenheitsarbeiter deshalb vom Siegburger Amtsgericht wegen Bedrohung und Körperverletzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 33-Jährige hatte gestanden, im Frühjahr 2005 einem damals minderjährigen Mädchen aus Norddeutschland mit Briefen und Emails Angst gemacht zu haben. Sogar die schriftliche Ankündigung einer Vergewaltigung räumte der Angeklagte ein.

Sein zweites Opfer setzte der Täter laut Urteil durch eine Vielzahl von Mails, Anrufen und Briefen unter Druck. Auf dem Richtertisch stand ein prall gefüllter Pappkarton allein mit derlei Briefen. Das ebenfalls minderjährige Mädchen traute sich daraufhin nicht mehr, das Haus ihrer Eltern zu verlassen. Richterin Alice Weismann und der Staatsanwalt waren sich einig: Die Folgen der Tat waren für das Opfer so schwerwiegend, dass das Vorgehen Osters als Körperverletzung geahndet werden musste.

Zwar waren die beiden Opfer als Zeuginnen geladen worden. Weil der Beschuldigte ein Geständnis ablegte, mussten sie jedoch nicht aussagen. Richterin Weismann gelang es, die Mädchen vor dem Gerichtssaal abzufangen und ihnen so ein Zusammentreffen mit dem Täter zu ersparen. Der Angeklagte und die Zeuginnen hatten sich noch nie persönlich gegenüber gestanden.

Laut Erklärung des Verteidigers hat sein Mandant ein Problem damit, wenn er seinen Willen nicht bekomme. In solchen Situationen verfalle der Angeklagte immer in dasselbe Schema und versuche, durch seine Äußerungen zu provozieren und zu verletzen. Dies sei ein „Ventil“ zum Ablassen seines Ärgers. Mittlerweile will sich der Beschuldigte bei seinen Opfern entschuldigt haben. Die Richterin riet ihm, in Zukunft jeglichen Kontakt zu den Mädchen zu unterlassen.

Als Bewährungsauflage muss der ehemalige NPD-Mandatsträger im Kreistag innerhalb von sechs Monaten 120 Sozialstunden leisten. Oster ist unter anderem wegen Beleidigung und Volksverhetzung vorbestraft. Im Wahlkampf 2004 - damals trat er für „Bündnis für Deutschland“ an - war der 33-Jährige wegen des Verdachts der Vergewaltigung in Untersuchungshaft genommen worden. Nach mehrtägiger Verhandlung hatte das Bonner Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Weil die damals 20 Jahre alte Zeugin laut psychologischem Gutachten unter posttraumatischen Belastungsstörungen und dem Borderline-Syndrom litt, waren Zweifel an ihrer Aussage entstanden - was zum Freispruch für Oster führte.



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