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Kreis zeigt Familien-Richterin an

Von JOHANNES SCHMITZ, 29.09.06, 17:02h, aktualisiert 29.09.06, 17:17h

Rhein-Sieg-Kreis - Um die Zukunft des kleinen Mädchens hatte sich in den letzten Wochen ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesverfassungsgericht entwickelt. Jetzt ist das Baby wieder zurück in der vom Kreis ausgesuchten Pflegefamilie, in der es seine ersten zwölf Lebenswochen verbrachte.

Das Baby wurde gestern der ersten Pflegefamilie zurück gegeben.

Rhein-Sieg-Kreis - Die Szene, die sich gestern am Kreishaus abspielte, war von tiefen Emotionen geprägt: Freunde und Verwandte eines Ehepaares, das ein etwa 17 Wochen altes Kleinkind adoptieren wollte, übergaben den Säugling in die Obhut von Vertretern der Kreisverwaltung. Um die Zukunft des kleinen Mädchens hatte sich in den letzten Wochen ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesverfassungsgericht entwickelt. Jetzt ist das Baby wieder zurück in der vom Kreis ausgesuchten Pflegefamilie, in der es seine ersten zwölf Lebenswochen verbrachte. Das Oberlandesgericht Köln hatte dies angeordnet und dem anderen Ehepaar - das sich seit vielen Jahren ein Kind wünscht - mit bis zu 25 000 Euro und sechs Monaten Haft gedroht, sollte es das Baby nicht herausgeben.

Der Pressesprecher des Kreises, Thomas Wagner, zeigte Mitgefühl: „Uns tut dieses Paar leid, weil es anscheinend über die Hintergründe im Unklaren gelassen worden ist.“ Damit spielt er auf das Hin und Her an, das es zwischen dem Kreis und einer Siegburger Familienrichterin sowie der von ihr zwischenzeitlich eingesetzten Vormünderin Ursula Bretz-Wimmers gab. Bretz-Wimmers hatte das kleine Mädchen von der Pflegefamilie abgeholt und zu dem adoptionswilligen Paar gebracht. Bei der Rückgabe des Säuglings gestern sind weder sie noch die Richterin gesehen worden. Beide hatten sich dafür stark gemacht, dass der Kreis nicht darüber entscheiden soll, wo das Kind aufwächst.

Mutter Opfer von Gewalt

Unterdessen hat die Kreisverwaltung sich dazu entschlossen, Strafanzeige gegen die Richterin zu erstatten. Das Kreis-Jugendamt wirft ihr Rechtsbeugung vor. Die Juristin habe in dem Fall des Kleinkindes noch mehrfach Beschlüsse gefasst, nachdem die höhere Instanz, das OLG, sie für nicht mehr zuständig erklärt hatte. Noch zuletzt habe sie dem Partner der Mutter das Recht übertragen wollen, den Aufenthaltsort des kleinen Mädchens zu bestimmen. Das OLG kippte auch diesen Beschluss. Der Mann ist beim Rhein-Sieg-Kreis aktenkundig als brutaler Gewalttäter gegen seine Partnerin.

Dass die Familienrichterin ihn mit in das Verfahren einbeziehen wollte, ist Jugendamtsleiterin Ulla Schrödl unbegreiflich. Dem Jugendamt ist die Ursprungsfamilie des 17 Wochen alten Säuglings seit mehr als zehn Jahren bekannt. Genau daher hätten sich die Mitarbeiter auch dazu entschlossen, das kleine Mädchen zunächst in eine Pflegefamilie zu geben, erläuterte Schrödl. Dabei sei von Anfang klar gewesen, dass diese Familie dazu bereit ist, das Kind zu adoptieren.

In der Zwischenzeit hat das OLG eine Rechtsanwältin als unabhängige Prüferin dieses ungewöhnlichen Falls eingesetzt. Auch sie scheint zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass das kleine Mädchen nicht bei dem nach zwölf Wochen ins Spiel gekommenen Paar bleiben sollte. Denn das OLG fasste seinen Beschluss, dass der Säugling sofort zurück zur ersten Pflegefamilie sollte, auch auf der Basis ihrer Einschätzung. Auch wenn das 17 Wochen alte Mädchen jetzt wieder dort ist, wo es nach Meinung des Kreis-Jugendamtes und des OLG besser aufgehoben ist, so ist das juristische Tauziehen noch nicht beendet. Die Kölner Richter haben bisher vorläufige Anordnungen getroffen, aber noch keine Urteile gefällt.



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