Von ANDREAS DAMM UND DETLEF SCHMALENBERG, 07.10.06, 07:16h, aktualisiert 07.10.06, 13:20h
Köln / Brüssel - Der umstrittene Neubau der Ausstellungshallen und des Kongresszentrums der Kölner Messe durch den Oppenheim-Esch-Fonds ist nach Auffassung der EU-Kommission offenbar unrechtmäßig. Aus Kreisen der Kommission war zu erfahren, das Gremium werde einen Verstoß gegen europäisches Recht rügen, weil die Stadt und die Messegesellschaft auf eine internationale Ausschreibung des Geschäfts verzichtet hatten. Die Entscheidung soll am kommenden Donnerstag veröffentlicht werden.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sind die Brüsseler Juristen in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, die Messe hätte den Auftrag ausschreiben müssen. Es sei so gut wie sicher, dass die Kommission in ihrer Sitzung am 12. Oktober dieser Rechtsauffassung folgen wird, hieß es. Der Sprecher des Binnenmarkt-Kommissars Charlie McCreevy bestätigte, dass an diesem Tag über die Angelegenheit entschieden wird.
Sollte die EU-Kommission in der kommenden Woche tatsächlich einen Verstoß gegen europäisches Vergaberecht feststellen, müssten die Kölner Messe-Verträge nach Ansicht von Experten aufgehoben werden. Welche finanziellen Konsequenzen dies haben wird, sei derzeit nicht absehbar. Denkbar seien aber Strafgelder in Millionenhöhe. Ende 2005 hatte die Kommission wegen der Kölner Messe-Affäre ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an den Oppenheim-Esch-Fonds seit mehr als einem Jahr gegen den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma wegen Verdachts der Untreue. Die Ermittler gehen der Frage nach, ob Stadt und Messe mit einem anderen Investor ein besseres Geschäft hätten machen können. Der Esch-Fonds erhält in den nächsten 30 Jahren - abhängig von der allgemeinen Preissteigerung - vermutlich mehr als 750 Millionen Euro Miete.
Stadt und Bezirksregierung wollten sich nicht zu dem bevorstehenden Urteil der Kommission äußern. Die beiden Behörden vertreten die Auffassung, eine Ausschreibung des Bauvorhabens sei nicht nötig gewesen.
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