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Verletzung der Sorgfaltspflicht

Von ANDREAS DAMM, 07.10.06, 06:45h

Die EU-Kommission wird aller Voraussicht nach die Auftragsvergabe für den Bau der Kölner Messehallen als unrechtmäßig rügen, der Stadt Köln droht eine Blamage von schmerzlichem Ausmaß.

Die EU-Kommission wird aller Voraussicht nach die Auftragsvergabe für den Bau der Kölner Messehallen als unrechtmäßig rügen, der Stadt Köln droht eine Blamage von schmerzlichem Ausmaß. Bislang hat Kämmerer Peter-Michael Soénius, der als damaliger Rechtsdezernent für den sauberen Ablauf des Millionengeschäfts verantwortlich war, jegliche Kritik an dem Verfahren barsch zurückgewiesen.

Doch so gut, wie Soénius die Bürger glauben machen will, kann die Frage der Ausschreibungspflicht nicht geprüft worden sein. Dieser Verdacht nährt sich dadurch, dass seinerzeit weder das städtische Rechtsamt noch das Vergabeamt in angemessenem Umfang einbezogen waren. Das Thema war damals bereits unter Experten umstritten, allein das hätte zu größerer Vorsicht mahnen und im Zweifel zu einer Ausschreibung führen müssen.

Indes geht es bei der Messe-Affäre um mehr als das Aufeinanderprallen rechtlicher Positionen. Es geht um Vertrauen in staatliches Handeln. Eine öffentliche Ausschreibung von Aufträgen soll ein gewisses Maß an Wettbewerb gewährleisten und den günstigsten Preis sicherstellen. Unternehmen, die keine marktgerechten Angebote vorlegen, gehen leer aus. Für den Steuerzahler in Köln bedeutet der Verzicht auf eine Ausschreibung, dass er eben nicht sicher sein kann, ob seine Gelder beim Bau der Messehalle mit höchstmöglicher Sorgfalt verwendet worden sind. Diese Frage lässt sich womöglich erst dann beantworten, wenn das von der Bezirksregierung geforderte Gutachten eines Wirtschaftsprüfers vorliegt.

Unabhängig von eventuellen finanziellen Nachteilen hat die Stadt durch die Affäre längst einen Imageschaden erlitten. Dazu trägt das sich seit mehr als einem Jahr hinziehende Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Fritz Schramma bei. Angesichts der europäischen Dimension, die die Angelegenheit mittlerweile bekommen hat, muss die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen mit größerer Kraft vorantreiben. Die Bürger haben ebenso wie Schramma selber Anspruch darauf zu wissen, ob der Verdacht zu Recht erhoben wird.



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