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Kölns folgenschwerer Verstoß

Von ANDREAS DAMM UND DETLEF SCHMALENBERG, 07.10.06, 07:16h

Stadtspitze vergab Bauauftrag ohne europaweite Ausschreibung.

Stadtspitze vergab Bauauftrag ohne europaweite Ausschreibung.

Köln - Oberbürgermeister Fritz Schramma hörte von dem bevorstehenden Ärger am Freitag auf seiner Dienstreise in Polen. Medienberichte aus der Heimat hatten ihn aufgeschreckt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Kreisen der EU-Kommission erfahren hatte, sind EU-Juristen zu der Auffassung gelangt, die Messe hätte den Bau ihrer vier neuen Ausstellungshallen und des Kongresszentrums ausschreiben müssen. Die Kommission werde dieser Auffassung in der Sitzung am 12. Oktober folgen und einen Verstoß gegen europäisches Recht rügen, hieß es in Brüssel.

Die Folgen einer solchen Entscheidung sind völlig offen. Im äußersten Fall drohen der Bundesrepublik, gegen die sich der Kommissionsbeschluss richtet, Strafzahlungen in Millionenhöhe. Dafür müsste dann möglicherweise die Stadt Köln aufkommen. Zunächst jedoch hat die Bundesrepublik zwei Monate Zeit, ihre Position in einer Stellungnahme zu begründen. Sollte die Kommission danach bei ihrer Bewertung bleiben, wird sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit dem Fall befassen. Bis zum Richterspruch könnte es Jahre dauern. Die meisten Verfahren enden aber mit einer vorherigen Einigung.

Was heute bereits feststeht: So schnell, wie der Kölner Oberbürgermeister hat Glauben machen wollen, wird die Affäre um den Bau der Messehallen keinesfalls beendet sein. Die Verträge zwischen der Stadt, der Messegesellschaft und dem Oppenheim-Esch-Fonds beschäftigen nicht nur die EU-Kommission. Seit August 2005 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Schramma wegen des Verdachts der Untreue. Die Ermittler gehen der Frage nach, ob die Stadt „wirtschaftlich nicht vertretbare Zahlungsverpflichtungen“ eingegangen ist. Schramma hat den Verdacht stets zurückgewiesen.

Sollte die EU-Kommission die Messe-Verträge für rechtswidrig erklären, sei es „von großem Interesse, mit welchen Argumenten dies geschieht“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Kapischke. Je nach Begründung könnte der EU-Beschluss dann auch Auswirkungen auf die Kölner Ermittlungen haben.

Den Anlass für den Wirbel um den Bau der Hallen gaben Entscheidungen aus dem Jahr 2003. Damals hatten Stadtrat und Messe-Aufsichtsrat das Geschäft mit dem Oppenheim-Esch-Fonds beschlossen. Die Stadt sah sich unter Zeitdruck. Denn die Messe brauchte innerhalb von zwei Jahren dringend neue Ausstellungsflächen, da die alten Rheinhallen für den TV-Sender RTL umgestaltet werden sollten. Der Auftrag für den Bau der neuen Hallen und eines Kongresszentrums wurde ohne Ausschreibung an den Esch-Fonds vergeben. Stadtkämmerer Peter-Michael Soénius, zu der Zeit noch Rechtsdezernent, hielt ein solches Verfahren für überflüssig.

Dass dies für Messegesellschaften eine gewagte Interpretation ist, verdeutlich ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Weil sie kein Insolvenzrisiko trage, sei die dortige Messe wie ein öffentlicher Auftraggeber zu bewerten und deshalb ausschreibungspflichtig, stellte das Gericht jüngst fest. Auch die Kölner Messe ist im Besitz der öffentlichen Hand. Doch statt den Investor für die neuen Hallen in einer öffentlichen Ausschreibung zu suchen, wurde in Köln ein Dreiecksgeschäft mit dem Esch-Fonds vereinbart, das die Risiken letztlich dem Steuerzahler aufbürdet: Die Stadt mietet die Gebäude von dem Fonds über eine Laufzeit von 30 Jahren und vermietet sie an die Messe weiter. Kritiker des Geschäfts führen an, die in diesem Zeitraum anfallenden Mietzahlungen von vermutlich mehr als 750 Millionen Euro seien viel zu hoch. Zumal die Stadt für die Messe bürgt, falls diese nicht mehr zahlen kann.

In der Vergangenheit hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ immer wieder auf Merkwürdigkeiten beim Bau der Hallen hingewiesen. Unter anderem war die entscheidende Ratsvorlage missverständlich formuliert, die Bezirksregierung wurde nicht über Einzelheiten informiert und im Grundbuch wurde nicht das vorgeschriebene Rückkaufrecht für das Grundstück eingetragen. Der Wirtschaftsprüfer räumte sogar ein, dass die Angebote weiterer Investoren nicht abschließend geprüft wurden. Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt auf ein Wirtschaftlichkeitsgutachten, das die Stadt vorlegen soll. „Erst nach Einsicht dieser Unterlagen können wir möglicherweise abschätzen, wann wir zu einem abschließenden Urteil kommen können“, so Behördenleiter Kapischke.



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