Erstellt 28.09.06, 16:59h, aktualisiert 28.09.06, 17:01h
Eine Härtefallregelung erlaubt Ausnahmen von der Gebührenpflicht. So müssen unter anderem Studenten, die minderjährige Kinder erziehen, keine Beiträge zahlen. Bei Mitarbeitern in Organen der Hochschule können die Beiträge reduziert werden. Angehörige der Olympiastützpunkte in Nordrhein-Westfalen sind für vier Semester von der Beitragspflicht befreit. (ddp)
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