Erstellt 04.10.06, 14:47h, aktualisiert 04.10.06, 20:10h
Bei Einzelgräbern ist Bielefeld mit 4746 Euro Spitzenreiter, im ostwestfälischen Preußisch Oldendorf betragen die Gebühren 564 Euro. Auch bei Urnenbestattungen gibt es große Unterschiede: Für Reihengräber fallen in Aachen 2453 Euro an, im nahen Titz dagegen nur 174 Euro. Wer jedoch einen Friedhof nach dem Preis aussuchen will, scheitert oft an einem rechtlichen Problem: Die Bestattung Auswärtiger ist nur auf etwa der Hälfte aller Friedhöfe erlaubt.
Gründe für die unterschiedlichen Kosten seien vor allem ein mangelnder Wettbewerb zwischen den kommunalen Friedhöfen und eine sinkende Auslastung wegen zunehmender Urnenbestattungen. "Zurzeit sind im Landesdurchschnitt etwa 40 Prozent aller Beisetzungen Urnenbeisetzungen", sagte der Aeternitas-Vorsitzende Hermann Weber. Die Tendenz ist steigend: Lag ihr Anteil etwa in Dortmund 2003 noch bei 48 Prozent, beträgt er nun 65 Prozent. Insgesamt seien die Friedhofsgebühren seit der vorherigen Studie im Jahr 2003 "erheblich gestiegen".
Die Gebühren auf kirchlichen Friedhöfen sind generell niedriger als auf städtischen. Im Durchschnitt kostet ein Erdreihengrab bei einer Kommune 1458 Euro, bei einer Kirche 872 Euro. Ein Einzelgrab auf einem kirchlichen Friedhof ist mit 1051 Euro nur etwa halb so teuer wie auf einem kommunalen.
Nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes bürden viele Kommunen den Friedhofsnutzern unrechtmäßige Gebühren auf. So würden die Kosten für "Überhangflächen" - Grabfelder, die entgegen der ursprünglichen Planung nicht belegt worden sind - auf die Gebührenzahler umgelegt. Auch die Kosten für die Pflege von Grünflächen für die Allgemeinheit belasteten die Friedhofsnutzer. "Beides verstößt gegen gebührenrechtliche Grundsätze", kritisierte der BdSt-Vorsitzende Georg Lampen. "Die Friedhofsgebühren könnten 15 bis 20 Prozent niedriger liegen." Der BdSt erwäge, hier durch Musterprozesse rechtliche Klarheit zu schaffen.
(dpa)
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