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Abfuhr für Transparenz-Gegner

Von CHRISTIAN RATH, 12.10.06, 07:00h

Die Pflicht für Abgeordnete zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Einige Bundestagsabgeordneten wollen das Gesetz zu Fall bringen.

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Aktivisten des Bürgernetzwerkes "Campact" demonstrien vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer fünf Meter hohen Lobbyisten-Figur für die Veröffentlich von Nebeneinkünften von Abgeordneten.
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Aktivisten des Bürgernetzwerkes "Campact" demonstrien vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer fünf Meter hohen Lobbyisten-Figur für die Veröffentlich von Nebeneinkünften von Abgeordneten.
Karlsruhe - Ein dicker Lobbyist mit Zigarre stand am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht - fünf Meter groß und aufgeblasen von Aktivisten der Demokratie-Kampagne „Campact“. Sie forderten die sofortige Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Politikern. Im Gebäude verhandelten die Richter über die Klage von neun Bundestagsabgeordneten, darunter Friedrich Merz (CDU), die genau diese Transparenz verhindern wollen.

Der FDP-Politiker und Unternehmer Heinrich Kolb griff das Anliegen der Demonstranten auf: „Wenn Nebeneinkünfte Einfluss auf mein Mandat haben könnten, bin auch ich für Transparenz. Aber ich sehe keinen Grund, warum ich die Einkünfte aus meinem eigenen Unternehmen veröffentlichen soll.“ Kolb ist mit seinem Bruder Gesellschafter eines Metall verarbeitenden Betriebs.

Seit Ende März müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte dem Bundestag melden. Öffentlich müssen die Abgeordneten aber nur pauschal mitteilen, ob die Nebeneinkünfte jeweils unter 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder über 7000 Euro pro Monat betragen. Die Kläger, Abgeordnete aus CDU / CSU, FDP und SPD, sind meist wie Friedrich Merz Rechtsanwälte. Merz sagte: „Mein Beruf beeinträchtigt meine Unabhängigkeit doch nicht, im Gegenteil, er macht mich unabhängig von der Partei und der Fraktion.“

Seit Oktober letzten Jahres heißt es im Abgeordnetengesetz, für Volksvertreter müsse das Mandat „im Mittelpunkt“ ihrer Tätigkeit stehen. Merz dagegen sagte offen, dass er ungefähr die Hälfte der Zeit für seine Tätigkeit als Anwalt und in Aufsichtsräten benötige. „Es gibt im Bundestag schon genug Abgeordnete, die nicht mehr in bürgerliche Berufe resozialisierungsfähig sind“, ätzte der ehemalige Fraktions-Vize. Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte vor Gericht, er habe das Gesetz schon 2005 nicht für verfassungswidrig gehalten. Damals hatte er gegen die von der rot-grünen Mehrheit verabschiedete Transparenz-Regelung gestimmt. Der vom Bundestag beauftragte Berliner Professor Ulrich Battis argumentierte, der Bundestag dürfe laut Grundgesetz die Arbeit des Parlaments näher ausgestalten.

Die Richter zeigten sich von der Klage wenig beeindruckt. Siegfried Broß sorgte bei den Klägern gleich zu Beginn für eine kalte Dusche. Nach seiner Ansicht haben die Abgeordneten ein „pflichtgebundenes“ Mandat. Dazu gehöre auch die Pflicht zur „vollen Hingabe“ an ihr Amt. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Bis dahin sind die Transparenzregeln ausgesetzt.



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