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EU-Kommissar sieht Rechtsbruch

Von DETLEF SCHMALENBERG, 12.10.06, 07:15h

Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" liegen Schriftstücke vor, die eine Klage gegen Deutschland wahrscheinlich machen. Die Brüsseler Papiere besagen, dass der Messebau hätte ausgeschrieben werden müssen. Damit wäre der umstrittene Neubau rechtswidrig.

Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ liegen Schriftstücke vor, die eine Klage gegen Deutschland wahrscheinlich machen.

Für die Juristen des EU-Binnenmarktkommissars ist der Fall klar: Der umstrittene Neubau der Ausstellungshallen und des Kongresszentrums der Kölner Messe ist rechtswidrig. Dies geht aus Papieren hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen. Die europäischen Vergaberechtler sind der Meinung, dass der Bauauftrag, den der Oppenheim-Esch-Fonds Ende 2003 ohne Ausschreibung erhalten hat, erst nach einem öffentlichen Wettbewerb hätte vergeben werden dürfen.

Höchst wahrscheinlich wird die Kommission dieser Rechtsauffassung in ihrer Sitzung am heutigen Donnerstag folgen. Die Beschlussvorlage, aufgrund derer die Kommissare eine Rüge aussprechen sollen, haben Mitglieder der EU-General-Direktion dem Vernehmen nach bereits erörtert. Zudem ist das Papier unter einer Rubrik der Tagesordnung angesiedelt, bei der keine Diskussionen vorgesehen sind.

Die Stadt Köln und die Bezirksregierung vertreten die Auffassung, eine Ausschreibung des Bauvorhabens sei nicht nötig gewesen. Diese Ansicht teilt auch das Bundeswirtschaftsministerium. Die Kölner Messe sei kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts. In seiner Argumentation bezieht sich das Ministerium auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), in dem die Messe Mailand als nicht-öffentlicher Auftraggeber eingestuft wurde.

Den Kommissionspapieren zufolge halten die EU-Juristen dagegen, dass die Vereinbarungen zum Messebau „Verträge über öffentliche Arbeiten“ sind. Köln wäre „deshalb verpflichtet gewesen, den Auftrag in einem EU-weiten Auftragsverfahren zu erteilen“. Die EU-Kommission werde Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen, falls nicht binnen zwei Monaten eine „befriedigende Antwort“ aus Deutschland vorliegt, heißt es in den Unterlagen.

Ende 2005 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Letztlich könnte der EuGH Zwangsgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängen. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Zusammenhang mit der Messe-Affäre seit mehr als einem Jahr gegen Oberbürgermeister Fritz Schramma wegen des Verdachts der Untreue.



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