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Europäische Union droht mit Klage

Erstellt 12.10.06, 13:34h, aktualisiert 12.10.06, 20:19h

Der Streit um das Vergabeverfahren beim Bau von neuen Kölner Messehallen spitzt sich zu: Die EU-Kommission verschärfte ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge.

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Der Neubau der Messehallen ist Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen.
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Der Neubau der Messehallen ist Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen.
Brüssel/Köln - Der Streit um das Vergabeverfahren beim Bau von neuen Hallen für die Kölner Messe spitzt sich zu: Die EU-Kommission verschärfte am Donnerstag ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge, weil der Bauauftrag nach Auffassung Brüssels europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Durch die Vergabe an lokale Investoren 2003 sei EU-Recht verletzt worden, hieß es in Brüssel. Damit droht Deutschland nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wenn die Regierung die Bedenken Brüssels nicht innerhalb von zwei Monaten ausräumt. Im Gegenzug bekräftigte die Stadt Köln, bei dem Hallenbau sei europäisches Vergaberecht nicht anwendbar gewesen.

Die EU-Kommission pocht darauf, dass es sich im Fall der längst fertiggestellten vier Messehallen im Stadtteil Deutz um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt habe. Dies sehen die Stadt Köln und die Bundesregierung anders. Sie sprechen lediglich von einem Mietverhältnis. Nach Brüsseler Angaben will Köln die von dem Oppenheim-Esch-Fonds errichteten Gebäude für einen Zeitraum von 30 Jahren für mehr als 600 Millionen Euro mieten.

Stadt Köln verteidigt sich

Die Stadtverwaltung bekräftigte am Donnerstag, seitens der Stadt sei kein Bauauftrag erteilt, sondern lediglich ein Mietvertrag abgeschlossen worden. Diese Rechtsauffassung werde sowohl von der Bundesregierung als auch von der Kölner Bezirksregierung geteilt. So komme ein Prüfbericht der Bezirksregierung ausdrücklich zu dem Schluss, dass die Stadt Köln nicht gegen EU-Vergaberecht verstoßen habe.

Im übrigen verwies die Stadt darauf, dass die EU-Kommission nun eine so genannte "begründete Stellungnahme" an die Bundesrepublik richten werde, in der eine "vorläufige Rechtsauffassung" zum Ausdruck komme. So lange die schriftliche Begründung der EU-Kommission nicht vorliege, könne die Stadt Köln auch "keine Stellung zu deren Inhalten beziehen". Nach Angaben der Stadt Köln setzte die EU der Bundesregierung eine Frist von mindestens zwei Monaten, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Ermittlungen gegen Schramma

Im Zusammenhang mit den finanziellen Belastungen für die Stadt durch das Geschäft mit dem Oppenheim-Esch-Fonds ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft seit mehr als einem Jahr gegen Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU). Bei ihren Ermittlungen gegen den Chef der Stadtverwaltung gehen die Strafverfolger dem Verdacht der Untreue nach. Geprüft wird nach Angaben der Behörde, ob im Zuge des Projekts "trotz vorliegender günstigerer Angebote wirtschaftlich nicht vertretbare Zahlungsverpflichtungen zum Nachteil der Stadt" eingegangen wurden.

Zu möglichen Auswirkungen der Brüsseler Entscheidung auf das Ermittlungsverfahren wollte sich die Staatsanwaltschaft am Donnerstag nicht äußern. Eine Sprecherin kündigte aber an, die Behörde werde nach Erhalt der EU-Stellungnahme prüfen, ob die darin angegebenen Gründe Einfluss auf die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts hätten.

Hintergrund des Messeneubaus war die Entscheidung des Fernsehsenders RTL aus dem Jahr 2003, seinen Firmensitz bis 2008 in die alten Kölner Messehallen am Rheinufer zu verlegen. Dadurch konnte die Kölner Stadtspitze zwar den drohenden Wegzug des Senders verhindern. Allerdings musste der mittelfristig vorgesehene Neubau der Hallen nun vorgezogen werden, damit die bereits geplanten und teilweise schon gebuchten Messen wie geplant durchgeführt werden können. Eventuelle Absagen hätte die Koelnmesse in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Nach Auffassung von Schramma und anderen führenden Kölner Kommunalpolitikern war unter diesen Umständen der Zeitrahmen für eine europaweite Ausschreibung zu knapp. (afp,dpa,ddp)



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