Erstellt 27.10.06, 23:01h
Und selbst wenn, lässt sich ein Angriff auf den Islam kaum konstruieren. Vermutlich gehören die Schädel russischen Soldaten, die von (muslimischen) „Gotteskriegern“ getötet wurden.
Dennoch wird man den Eindruck nicht los, dass viele sich hierzulande vor der erwarteten Strafe ducken - wie ein Kind, das weiß, dass es etwas ausgefressen hat. Von drohenden Anschlägen ist die Rede, so als ob es für islamistischen Terror einen vertretbaren Vorwand bräuchte. Hysterisch werden Parallelen zu amerikanischen Gräueltaten im irakischen Gefängnis Abu Ghoreib beschworen. Für den Grünen-Politiker Ströbele hat sich die „Fratze des Krieges gezeigt“.
Wohl wahr. Wenn sich in einem Land die wahre Fratze des Krieges gezeigt hat, dann in Afghanistan - aber nicht beim Umgang mit Leichen, sondern mit Lebenden. Im Land der laut Handelsminister Farhang so „empfindlichen Afghanen“ wurden Ehebrecherinnen bis 2001 im Stadion von Kabul an den Torlatten
aufgehängt. Als ein Taliban-Sprecher des Taliban-Regimes von einer britischen Reporterin entrüstet darauf angesprochen wurde, antwortete der Mann: „Wenn die UN uns eine Hinrichtungsstätte bauen würden, könnte man im Stadion wieder Fußball spielen.“ Ohne - auch deutsche - Isaf-Soldaten würden solche Leute nach wie vor in Kabul regieren. Selbst heute muss ein zum
Christentum konvertierter Afghane sich für geisteskrank erklären lassen, um der Steinigung zu entgehen. Respekt gegenüber anderen Kulturen ist unter Islamisten nicht erkennbar. Das bedeutet nicht, dass wir nicht respektvoll mit gläubigen Muslimen umgehen müssen. Aber wir sollten uns nicht vorauseilend die Köpfe von Islamisten zerbrechen. Was ein Leben wert ist und welchen Respekt man der sterblichen Kreatur zu zollen hat, muss den westlichen Gesellschaften niemand mehr beibringen.
Gerade deshalb gilt: Die Bilder sind schlimm. Falls die verantwortlichen Soldaten Straftaten begangen haben, müssen sie belangt werden. Aber nicht aus Rücksicht auf „religiöse Gefühle“ in der islamischen Welt, sondern weil die Störung der Totenruhe als Verstoß gegen unsere ureigenen Werte im deutschen Strafgesetzbuch steht. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
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