Von ANDREAS DAMM, 28.10.06, 07:16h
Anlass der Auseinandersetzung vor dem Landgericht war die Frage, ob Reinarz den gesamten Parteivorstand und die Mitgliederversammlung über eine Personalvereinbarung mit dem früheren Bündnispartner SPD informiert hatte. Eben das hatte Jungen bestritten. Reinarz hatte diesem daraufhin in der Presse vorgeworfen, er treibe „Spielchen zu Lasten der CDU und der Stadt“. Das geheime Abkommen sicherte der SPD mehr Einfluss in der Verwaltungsspitze zu. Als die CDU Mitglieder auf einer Versammlung im Dezember 2004 der großen Koalition zustimmten, wussten sie nichts von diesem Zugeständnis an die SPD.
In der Erklärung, die unter Vermittlung des Oberbürgermeisters abgefasst wurde, räumt Reinarz ein, was er lange abgestritten hatte: „Es besteht Einigkeit darüber, dass die Verhandlungskommission, der Gesamtvorstand, der vollständige Geschäftsführende Vorstand und die Mitgliederversammlung vom 10. 12. 2004 über diese Personalabsprachen nicht unterrichtet waren.“ Die gegen Jungen erhobenen Vorwürfe „waren daher nicht gerechtfertigt. Walter Reinarz nimmt diese zurück.“
„Das ist das Eingeständnis, dass er die Partei belogen hat“, wertete CDU-Ratsherr Lothar Theodor Lemper die von dem CDU-Chef abgebene Erklärung. Er sei „entsetzt über diese brutalstmögliche Lüge“, sagte Lemper. Als Folge der falschen Behauptung sei letztlich auch die Koalition mit der SPD gescheitert. Reinarz habe zu verantworten, dass sich die Partei heute in der Opposition befinde. Lemper legte seinem Parteichef indirekt den Rücktritt nahe: „Ich wüsste, was ich als Kreisvorsitzender zu tun hätte, wenn ich den Parteivorstand, die Mitglieder und die Öffentlichkeit so belogen hätte.“
Reinarz' Rechtsanwälte teilten mit, ihr Mandat sei „Herrn Jungen wesentlich weiter entgegengekommen, als dies nach der Sach- und Rechtslage unserer Empfehlung entsprach“. Damit habe er Schaden für die Kölner CDU abwenden wollen. In dem Prozess sollten etliche CDU-Größen als Zeugen geladen werden. Schramma sagte, er habe durch seine Vermittlung versucht, „einen lächerlichen Gerichtsstreit zu verhindern“.
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