Von MARKUS DECKER, 12.12.06, 21:33h
Schon vor dem CDU-Parteitag Anfang Dezember in Dresden hatte es Kopfschütteln über Köhler gegeben. Er hatte sich unmittelbar vorher gegen den Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers (CDU) gewandt, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I an die Dauer der Einzahlungen zu koppeln. Selbst CDU-Politiker, die Rüttgers' Plan für inhaltlich falsch halten, vertraten die Ansicht, das Staatsoberhaupt werde seinem Amt nicht gerecht, wenn es sich so tief in den tagespolitischen Clinch begebe. Es missverstehe seine Aufgabe. Es wird bereits darüber nachgedacht, ob Köhler eine zweite Amtszeit zugestanden werden soll.
„Ich kann nicht erkennen, dass man dem Bundespräsidenten an dieser Stelle etwas vorzuwerfen hätte“, widersprach SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz im „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Das Prüfungsrecht erstreckt sich auf grobe Verfassungsverstöße. Nur sie lösen das Prüfungsrecht aus. Man kann dem Bundespräsidenten nicht zumuten, ein nach seiner Überzeugung erkennbar verfassungswidriges Gesetz auszufertigen.“ Wiefelspütz sieht vielmehr Anlass zur Selbstkritik von Regierung und Parlament, weil Köhler nach dem Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung nun das zweite Gesetz stoppte.
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