Erstellt 05.01.07, 07:00h
Braunschweig - In der VW-Affäre um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl erhoben. Das teilte die Behörde gestern mit. Der frühere VW-Betriebsrat ist damit nach Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz der zweite Beschuldigte in der Affäre, der angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft legt Uhl sieben Straftaten zur Last. Dabei geht es in zwei Fällen um den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue. Uhl soll an Sexpartys auf VW-Kosten teilgenommen haben. Zudem soll der 55-Jährige fünf falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben.
Uhl hat die Anschuldigungen bisher stets abgestritten. Ein Sprecher des Politikers sagte gestern in Berlin, den bisherigen Erklärungen Uhls sei nichts hinzuzufügen. Die Staatsanwaltschaft benennt in ihrer Anklage 21 Zeugen. Wer dies ist, wollte ein Sprecher nicht sagen. Dem Vernehmen nach soll aber neben Prostituierten auch der frühere VW-Personalmanager Klaus- Joachim Gebauer, eine Schlüsselfigur in der Affäre, als Zeuge gehört werden. Der Anklage zufolge soll Uhl in zwei Fällen an „dienstfremden Veranstaltungen“ in Barcelona und Seoul jeweils im Jahr 2001 teilgenommen haben, in deren Verlauf auch „Leistungen von Prostituierten“ in Anspruch genommen worden sein sollen. Uhl sei hinreichend verdächtig, gewusst zu haben, dass die betreffenden Kosten dieser Veranstaltungen von Gebauer bei VW als angeblich dienstlich veranlasste Kosten abgerechnet werden würden. Uhl habe diese Leistungen damit „sehenden Auges“ in Anspruch genommen, obwohl ihm die rechtswidrige Art der Kostenabrechnung bekannt gewesen sei. Weitere drei „Veranstaltungen“ in Hannover seien verjährt.
Uhl werden außerdem fünf falsche eidesstattliche Versicherungen zur Last gelegt, die er in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Medienorganen vor dem Landgericht Hamburg abgegeben haben soll. Uhl war von 1990 bis 2006 VW-Betriebsrat und ist nach Angaben auf seiner Homepage derzeit noch Angestellter von Volkswagen mit einem Teilzeitvertrag. Der Bundestag hatte Mitte Dezember die Immunität Uhls aufgehoben. Damit war der Weg frei für eine Anklage in der VW- Affäre. Uhl und sein Verteidiger waren in den vergangenen Monaten nicht auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft eingegangen, es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen. Im Rahmen eines so genannten Strafbefehlverfahrens hätte Uhl ein Urteilsangebot akzeptieren können, das auf eine Geldstrafe oder maximal ein Jahr Strafe auf Bewährung hinausgelaufen wäre. Voraussetzung wäre aber gewesen, dass Uhl geständig ist. Dies war nicht der Fall.
Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Wolfsburg ist voraussichtlich vor Ende Februar zu rechnen. (dpa)
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