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Bayern will Gesetz zu Killerspielen

Erstellt 05.12.06, 13:25h, aktualisiert 05.12.06, 16:56h

Ein Gesetzesentwurf des bayerischen Innenministers Günther Beckstein will die Herstellung, den Vertrieb und Verkauf so genannter Killerspiele künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen.

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Ein Mann spielt das Computerspiel "Counterstrike" in einem Internetcafe.
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Ein Mann spielt das Computerspiel "Counterstrike" in einem Internetcafe.
Hamburg - Bayern setzt im angestrebten Verbot für so genannte Killerspiele auf Tempo. Innenminister Günther Beckstein (CSU) legte einen Gesetzentwurf zur Diskussion vor, nach dem Herstellung, Vertrieb und Verkauf solcher Spiele künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden sollen. Ein Ministeriumssprecher erläuterte am Dienstag, Beckstein wolle den Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs so ändern, dass er "wirksam auch gegen Killerspiele eingesetzt werden kann".

Politiker von FDP und Grünen kritisierten den Vorstoß als "Schnellschuss". Die erneute Diskussion um gewaltverherrlichende Computerspiele war durch den Amoklauf eines 18-Jährigen in einer Schule im westfälischen Emsdetten vor rund zwei Wochen ausgelöst worden.

In dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf Becksteins heißt es: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, ñ...í herstellt, bezieht, liefert ñ...í, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Der Schwerpunkt liege bei dieser Formulierung auf dem "aktiven Handeln des Spielers", sagte Beckstein.

Der Minister betonte, er verstehe seine Formulierung ausdrücklich als "Diskussionsgrundlage", die nun mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmt und beraten werden müsse. Am Ende könne möglicherweise eine Bundesratsinitiative Bayerns stehen. Bis Januar solle das Gesetz aber vorliegen. Laut Beckstein kann "überhaupt nicht ernsthaft bestritten werden, dass solche Killerspiele eine gewaltabstumpfende, und für bestimmte labile Charaktere auch eine stimulierende Wirkung" haben.

Der Innenminister wies zugleich darauf hin, er wolle nicht alle Computerspiele verbieten. "Aber bei denjenigen, die ganz eindeutig menschenverachtende Gewaltanwendung gegen Menschen in virtueller Weise zum Inhalt haben, da meine ich, sollte das Verbot kommen", betonte Beckstein. Es gehe jetzt darum, "eine möglichst gängige Formulierung zu finden, die nicht alles verbietet". FDP und Grüne kritisierten hingegen die bayerischen Pläne scharf. Den Paragraphen 131 verschärfen zu wollen, zeuge "von Unkenntnis und einem grenzenlosem Mangel an Realismus", sagte die bayerische FDP-Familienexpertin Miriam Gruß und betonte: "Im Zeitalter des Internet bringen Verbote sowieso wenig, wenn mit einem Klick Killerspiele herunter geladen werden können."

Die Grünen-Medienexpertin im Bundestag, Gretje Bettin, monierte, Becksteins Verbotsvorschläge ignorierten die wahren Zusammenhänge. Es sei "ein Irrglaube" anzunehmen, dass sich durch Verbote von Spielen Amokläufe verhindern ließen. Wer so etwas fordere, "doktert an Symptomen und drückt sich vor der viel mühevolleren Bekämpfung der tiefer liegenden Ursachen".

(ddp)



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