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„Dürfen es Terroristen nicht leicht machen“

Erstellt 07.02.07, 21:24h, aktualisiert 07.02.07, 21:25h

Wolfgang Schäuble will auch dem Verfassungsschutz verdecktes Durchsuchen von Computern via Internet ermöglichen. Christian Rath sprach mit dem Bundesinnenminister über heimliche Online-Ermittlung.

Der Bundesinnenminister will auch dem Verfassungsschutz verdecktes Durchsuchen von Computern via Internet ermöglichen.

KÖLNER STADT-ANZEIGER: Herr Schäuble, Sie wollen dass die Polizei die Computer Verdächtiger online »durchsuchen« kann. Sehen Sie den BGH-Beschluss als Schlappe?

WOLFGANG SCHÄUBLE: Nein. Der BGH hat ja nicht gesagt, das ist überhaupt nicht erlaubt. Er hat nur eine gesetzliche Grundlage gefordert, und die werden wir schaffen.

Justizministerin Zypries ist deutlich skeptischer als Sie.

SCHÄUBLE: Wie die Regelung konkret aussehen wird, ist noch offen, aber sie wird kommen. Da ist ein breiter Konsens in der Koalition. Ich habe von niemand gehört, dass wir gar nichts machen sollen.

Genügt es nicht, den Rechner bei einer Hausdurchsuchung zu beschlagnahmen und dann auszuwerten?

SCHÄUBLE: Nein, es gibt Fälle, da würden die Ermittlungen vorschnell gestört, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung macht. Dann würden Hintermänner und Komplizen gewarnt.

Wie oftsoll es Online-Durchsuchungen künftig im Jahr geben?

SCHÄUBLE: Das hängt davon ab, wie sich die Internet- und Computernutzung entwickelt. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf.

Wofür plädieren Sie?

SCHÄUBLE: Als Innenminister, der für die Sicherheit dieses Landes zuständig ist, bin ich natürlich für einen weiten Anwendungsbereich. Justizministerin Zypries ist da zurückhaltender. Da sind wir noch etwas auseinander. Aber wir sind erst am Anfang der Diskussionen.

Auf der Computerfestplatte findet man auch sehr persönliche Details. Wie wollen Sie den »Kernbereich privater Lebensführung« beachten, dessen Schutz Karlsruhe besonders angemahnt hat?

SCHÄUBLE: Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der

Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

Soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz Online-Durchsuchungen durchführen?

SCHÄUBLE: Ich bin dafür. Ich habe immer betont, dass angesichts der terroristischen Bedrohung die Vorfeldaufklärung mindestens so wichtig ist wie die Strafverfolgung - vor allem wenn es um Selbstmordattentäter geht. Ob wir aus der Karlsruher Entscheidung auch für den Verfassungsschutz Konsequenzen ziehen müssen, werde ich im Rahmen der eingeleiteten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes prüfen lassen.

Hat der Verfassungsschutz schon bislang private Computer gehackt?

SCHÄUBLE: Zu operativen Fragen nehme ich nur im Parlamentarischen Kontrollgremium Stellung.

Verstehen Sie, wenn die Menschen beunruhigt sind, weil die Sicherheitsbehörden immer neue Befugnisse bekommen?

SCHÄUBLE: Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität

beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert. Dazu muss er auch neue Technologien nutzen.

Muss die Polizei alles nutzen, was technisch möglich ist?

SCHÄUBLE: Polizei und Justiz dürfen sich dem technischen Fortschritt jedenfalls nicht verschließen. Denken Sie an die Nutzung der DNA-Analyse. Sie hat viele Fahndungserfolge gebracht, aber auch vielen fälschlich verdächtigten oder verurteilten Menschen ermöglicht, ihre Unschuld zu beweisen. Technischer Fortschritt ist in einem Rechtsstaat auch ein wesentlicher Beitrag für mehr Gerechtigkeit. Orwellsche Visionen halte ich deshalb für ziemlich übertrieben. Wir wollen nicht den gläsernen Menschen, und Sie können sicher sein, dass wir uns immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung halten.



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