Von THOMAS AGTHE, 13.02.07, 07:30h
Bonn - Auf der Hochwasserkonferenz „Regionale 2010“ im vergangenen November in Wesseling versprach der Kölner Regierungspräsident Hans Peter Lindlar Ernst zu machen mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz. In seinem Verantwortungsbereich werde er keine Bauvorhaben mehr zulassen, die in denjenigen Zonen entlang des Rheins verwirklicht werden sollen, die durch ein 100-jähriges Hochwasser (11.30 Kölner Pegel) überflutet werden könnten. Diese Zonen sind im Regionalplan des Regierungspräsidiums festgelegt. Damit legte sich der Kölner Regierungspräsident auch fest, den Bestimmungen des neuen Bundeshochwasserschutzgesetzes, das im Mai 2005 verabschiedet wurde, in seinem Verantwortungsbereich Geltung zu verschaffen.
Kaum ein Mitarbeiter seiner Behörde dürfte da geahnt haben, dass die Bewährungsprobe dieser Ankündigung schon eingeläutet war. Dies ist der im vergangenen Herbst vom Bonner Stadtrat gebilligte Bebauungsplan 8120-14 im Bonner Stadtbezirk Oberkassel mit Titel „Sackfabrik Duwe“, wo die Stadtverwaltung den Bau von 150 Wohnungen zulassen will. Die Bestimmungen des Hochwasserschutzes, so die Administration in ihrer Vorlage an die Kommunalpolitiker, seien nicht zu beachten, da hier ein alter Bebauungsplan vorhanden sei. Der galt freilich für Gebäude, die die Stadt hat abreißen lassen. Experten beim Regierungspräsidenten halten den alten Bebauungsplan schlicht für ungültig. Auch vermissen sie einen notwendigen Antrag auf eine Sondergenehmigung.
Offenbar tut man sich nun im Regierungspräsidium schwer, zu einer Lösung zu kommen und scheint Vorbehalte zu haben, das Bonner Bauprojekt einfach zu verbieten. Nachdem man noch im vergangenen Jahr erklärte, ein internes Fachgespräch mit allen beteiligten Dienststellen führen zu wollen, erklärte nun der persönliche Referent des Regierungspräsidenten, August Gemünd, dass man in Kürze wiederum mit der Stadt Bonn ein „Gespräch“ führen wolle. Dies weil man noch „rechtliche Bedenken“ habe.
Es könnte auch sachliche Bedenken geben: Auf der jüngsten Hochwasserkonferenz in Arnheim, auf der die zehnjährige Zusammenarbeit der niederländischen und nordrhein-westfälischen Behörden in Sachen Hochwasserschutz am Rhein gewürdigt wurde, konnten sich die Teilnehmer einmal mehr davon überzeugen, was nach neusten Erkenntnissen ganz wesentlich zum Hochwasserschutz gehört. Die Niederländer jedenfalls sind dazu übergegangen alle Hindernisse, die im Falle einer Überflutung dem abströmenden Wasser im Wege stehen könnten, wegzuräumen, wo immer es geht. Niemand aber würde auf die Idee kommen, in die Strömungswege des über die Ufer (und Deiche) getretenen Rheins bauliche Riegel zu setzen.
Das noch junge Bundeshochwasserschutzgesetz verbietet jegliche Bebauung oder die Aufstellung von Bebauungsplänen in Hochwasserzonen entlang der Flüsse. Davon ausgenommen sind lediglich der Aufbau und Ausbau von Häfen und Werftanlagen.
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