Von Marianne Quoirin, 22.03.07, 21:01h
Was ist geschehen? Die Familienrichterin hatte in einem Scheidungsfall auf die erforderlichen „unzumutbaren Härten“ hingewiesen, nach denen die Trennungsfrist verkürzt werden kann. Sie empfahl, in Unkenntnis strafrechtlicher Ermittlungen gegen den gewalttätigen Ehemann, die Jahresfrist abzuwarten, um die erwünschte Prozesskostenhilfe zu bekommen. Freilich: Einer von ihrem Mann misshandelten Frau mit dem Züchtigungsrecht im Koran zu kommen ist unsäglich. Inzwischen hat sich die Richterin entschuldigt. Keinesfalls will sie mit ihrem Verweis auf religiöse Regeln diese auch gebilligt haben.
Die juristische Fehleinschätzung, überdies unvereinbar mit unserem Rechtssystem, ist inzwischen über einen Befangenheitsantrag ohnehin vom Tisch. Aus diesem Fall auf eine Unterwanderung der Justiz durch islamistische Kräfte zu schließen, wie es Alice Schwarzer tut, ist absurd. Und wenn die SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün eine „hochgefährliche Entwicklung“ hin zu einer Parallelgesellschaft befürchtet, ahnt jeder, wer die nächste Runde bei Beckmann, Kerner oder Christiansen bevölkern wird. Denn nur mit maßlosen Übertreibungen, mit denen auch gewisse „Opferjuristen“ wie im Fall des Dresdner Entführungsopfers Stephanie ins Scheinwerferlicht drängen, verschafft man sich heute Gehör.
Auch Richter machen Fehler. Manche Urteile wie die von zwei Landgerichten über Ehrenmorde fordern Kritik geradezu heraus. Aber der Bundesgerichtshof hat sie ebenso kassiert wie vorige Woche die absurde Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts über die T-Shirts mit den durchgestrichenen Nazi-Symbolen. Unser teurer Rechtsmittelstaat funktioniert - allen Justizirrtümern und Fehlurteilen zum Trotz. Mitunter wird Unrecht im Namen des Volkes erst spät, vielleicht manchmal zu spät korrigiert. Und wer kennt nicht in seinem Bekanntenkreis einen Mann, der sich über sein Scheidungsurteil empört, weil er sich zu Unrecht zu Unterhalt vergattert fühlt, weil doch die Gattin das Haus mit Kind und Katze verließ.
Richter begehen auch tödliche Irrtümer wie vor wenigen Wochen der Familienrichter aus Mönchengladbach. Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände, zu denen auch Fehleinschätzungen einer unerfahrenen Anwältin und eines Staatsanwalts gehörten. Doch bevor alle Details bekannt sein konnten, wurde aus der Tragödie ein Justizskandal. Auch im Fall der Frankfurter Familienrichterin, vor zehn Jahren nur mit Glück dem Tod im Gerichtssaal entkommen, sind noch nicht alle Details bekannt. Aber alle haben die Juristin schon (hin)gerichtet.
An der Skandalisierung einzelner Fälle tragen auch die Medien ihren Anteil. Professor Siegfried Willutzki, jahrelang Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, vermisst schmerzlich Fachjournalisten: „Ohne Ausleuchtung des Hintergrunds wird ein Fall zu schnell zum Skandal.“
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