Erstellt 29.03.07, 14:07h, aktualisiert 29.03.07, 19:36h
Stünker und Bosbach betonten dagegen zum Auftakt der dreieinhalbstündigen Debatte vor mäßig gefüllten Rängen, eine klare Vorgabe sei dringend nötig. "Bei Fragen von Leben und Tod darf es keine Grauzone geben", sagte der CDU-Politiker Bosbach. Bisher hänge die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung davon ab, in welches Krankenhaus der Patient gebracht werde und welcher Arzt ihn dort behandele, kritisierte Stünker.
Nach Stünkers Gesetzesantrag soll eine Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unbegrenzt gelten. "Im Mittelpunkt steht das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten", unterstrich der SPD-Politiker. Deshalb sei es unerheblich, ob die Krankheit schon unumkehrbar einen tödlichen Verlauf genommen habe. Eine so genannte Reichweitenbegrenzung, wie sie Bosbach fordert, widerspreche geltendem Recht. Der Staat dürfe das Leben nie gegen den Willen des Betroffenen schützen, ansonsten müsse auch Selbstmord unter Strafe gestellt werden. Die Patientenverfügung stoße nur dort an Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt würden.
Justizministerin Brigitte Zypries warnte, bevor ein Gesetz mit einer Reichweitenbegrenzung beschlossen werde, solle es aus ihrer Sicht lieber gar keine Regelung geben. Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine Zypries-Vorgängerin, betonte, nur eine unbeschränkte Verbindlichkeit bringe Klarheit. Angehörige und Ärzte müssten vor einer Situation bewahrt werden, in der um juristische Fragen gestritten werde. "Ich will doch nicht einen Anwalt am Krankenbett haben." Ähnlich äußerten sich die übrigen FDP-Redner sowie die meisten von SPD und Grünen.
UNTERSTÜTZUNG FÜR BOSBACH-ANTRAG VOR ALLEM AUS DER UNION
Bosbach bekräftigte dagegen sein Plädoyer für eine begrenzte Verbindlichkeit. So müssten der aktuelle Wille des Patienten und die konkrete Krankheit berücksichtigt werden. Schrankenlosigkeit berge erhebliche Risiken. "Menschen, deren Leben entgegen einem früheren Beschluss gerettet wurde, sind damit im Nachhinein oft sehr einverstanden." Eine begrenzte Gültigkeit sei nicht nur verfassungsrechtlich möglich, sondern diene auch dem Wohle des Patienten. "Deshalb sagen wir: Im Zweifel für das Leben." Der CDU-Politiker Jürgen Gehb verwies darauf, dass Staat und Medizin bereits heute vielfach in das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers eingriffen - etwa im Erbrecht oder auch bei Selbstmördern, wenn beispielsweise Feuerwehrleute mit einem Sprungtuch versuchten, den Lebensmüden vor einem Sturz in den Tod zu bewahren. Auch der SPD-Politiker Rene Röspel warb für eine beschränkte Verbindlichkeit. Ein Kranker könne seine Situation womöglich anders einschätzen als er es noch als Gesunder vor Jahren in seiner Patientenverfügung vorweg genommen habe.
Der CSU-Gesundheitspolitiker Wolfgang Zöller, der CDU-Parlamentarier Hubert Hüppe, die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie der Grünen-Politiker Reinhard Loske und der Linkspartei-Abgeordnete Ilja Seifert meldeten Bedenken gegen eine Gesetzesregelung an. Däubler-Gmelin warnte davor, die Illusion absoluter Klarheit vorzutäuschen. Seifert erinnerte an die Euthanasie zu Nazi-Zeiten. Die Gefahr bestehe, dass eines Tages wieder welche kämen, die sagten: "Wir tun doch nur euer bestes, wenn wir euch umbringen."
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, warnte ebenfalls vor einer Überschätzung der Patientenverfügungen. Wenn Menschen sich nicht mehr äußern könnten, helfe auch eine eine gesetzliche Regelung nicht weiter, sagte Huber im Deutschlandfunk.
Die Koalition strebt eine Novelle bis zum Ende der Wahlperiode 2009 an. Die Spitzen von Union und SPD wollen ihre Abgeordneten dafür vom üblichen Fraktionszwang freistellen. (rtr)
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