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So schnell ist der Führerschein weg

Von Thilo Ries, 27.04.07, 11:14h

Mit Absicht im Halteverbot parken oder hartnäckig die Verkehrsregeln ignorieren - Vorsätzliche Verstöße werden scharf geandet. Thilo Ries, Rechtsexperte des Ratgebermagazins „Guter Rat“, klärt auf.

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Wer mit voller Absicht gegen Regeln verstößt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.
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Wer mit voller Absicht gegen Regeln verstößt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Weit und breit kein Parkplatz in Sicht, also steht der Wagen mal wieder im Halteverbot. Für viele Großstädter ist das Knöllchen unter dem Scheibenwischer so etwas wie eine zusätzliche Steuer, die man im Alltag einkalkulieren muss. Mit ein paar Euro Verwarnungsgeld ist die Sache wieder aus der Welt. Was kaum jemand weiß: Das vermeintliche Kavaliersdelikt kann auch den Führerschein kosten - und zwar völlig unvermittelt. So ging es einer Berliner Autofahrerin, die aus purer Parkplatznot in ihrer Gegend den Wagen immer wieder in ein eingeschränktes Halteverbot gestellt hatte. 200 Strafzettel in zwei Jahren, grob gerechnet also zwei pro Woche, schienen ihr nicht so sonderlich viel - und angesichts der weitaus teureren Parkhausgebühren auch eine eher günstige Alternative. Nicht einkalkuliert hatte sie allerdings, dass sie der zuständigen Politesse mit der Zeit auf die Nerven ging. Die wartete eines Tages schon an der Straße auf ihre beste Kundin: „Wissen Sie eigentlich, dass Sie hier nicht parken dürfen?“ „Klar weiß ich das“, sagte die Frau ganz offen und brachte sich damit um Kopf und Kragen. Nachdem die Politesse der Führerscheinbehörde gemeldet hatte, dass die Frau ständig vorsätzlich im Halteverbot parke, machte diese kurzen Prozess und zog den Führerschein ein - ohne jede Vorwarnung.

Tatsächlich ist der Entzug der Fahrerlaubnis in solchen Fällen nicht etwa die Willkür einer einzelnen Behörde, sondern gängige Praxis: „Wenn jemand hartnäckig die Verkehrsregeln ignoriert und durch immer wieder gleiche Verstöße auffällt, kann er auch ohne einen einzigen Punkt in Flensburg den Führerschein verlieren“, bestätigt der Berliner Anwalt Roman Becker. Die Erklärung: „Die Strafen für Verkehrsverstöße sind so bemessen, als habe sie der jeweilige Verkehrsteilnehmer versehentlich begangen. Wer mit voller Absicht gegen die Regeln verstößt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.“

Gefährlich ist auch der verbreitete Irrglaube, man könne sich mit viel Disziplin an die 0,5-Promillegrenze herantrinken und anschließend ganz vorsichtig nach Hause fahren. Kaum jemand weiß allerdings, was er damit riskiert. Bekannt ist, dass derjenige, der sich mit mehr als 0,5 Promille Blutalkohol erwischen lässt, mit einem Fahrverbot von einem Monat, 250 Euro Strafe und vier Punkten rechnen muss. Dass es mit weniger Alkohol viel dramatischer kommen kann, wissen die wenigsten. Wer mit mehr als 0,3 Promille im Verkehr auffällt, sei es, dass er auf nassen Straßenbahnschienen ins Rutschen kommt oder eine durchgezogene Linie überfährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Strafvergehen: Trunkenheit im Verkehr (§316 Strafgesetzbuch). Dafür drohen Geldstrafen von 40 bis 60 Tagessätzen (Netto-Tagesverdienst), Wiederholungstätern sogar Gefängnis. Und auch der Führerschein wird gleich an Ort und Stelle beschlagnahmt.



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