Von Thilo Ries, 27.04.07, 11:14h
Tatsächlich ist der Entzug der Fahrerlaubnis in solchen Fällen nicht etwa die Willkür einer einzelnen Behörde, sondern gängige Praxis: „Wenn jemand hartnäckig die Verkehrsregeln ignoriert und durch immer wieder gleiche Verstöße auffällt, kann er auch ohne einen einzigen Punkt in Flensburg den Führerschein verlieren“, bestätigt der Berliner Anwalt Roman Becker. Die Erklärung: „Die Strafen für Verkehrsverstöße sind so bemessen, als habe sie der jeweilige Verkehrsteilnehmer versehentlich begangen. Wer mit voller Absicht gegen die Regeln verstößt, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.“
Gefährlich ist auch der verbreitete Irrglaube, man könne sich mit viel Disziplin an die 0,5-Promillegrenze herantrinken und anschließend ganz vorsichtig nach Hause fahren. Kaum jemand weiß allerdings, was er damit riskiert. Bekannt ist, dass derjenige, der sich mit mehr als 0,5 Promille Blutalkohol erwischen lässt, mit einem Fahrverbot von einem Monat, 250 Euro Strafe und vier Punkten rechnen muss. Dass es mit weniger Alkohol viel dramatischer kommen kann, wissen die wenigsten. Wer mit mehr als 0,3 Promille im Verkehr auffällt, sei es, dass er auf nassen Straßenbahnschienen ins Rutschen kommt oder eine durchgezogene Linie überfährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Strafvergehen: Trunkenheit im Verkehr (§316 Strafgesetzbuch). Dafür drohen Geldstrafen von 40 bis 60 Tagessätzen (Netto-Tagesverdienst), Wiederholungstätern sogar Gefängnis. Und auch der Führerschein wird gleich an Ort und Stelle beschlagnahmt.
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