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Zoo soll Gunther Nogge Ruhegehalt zahlen

Von HELMUT FRANGENBERG, 26.04.07, 21:08h

Das Kölner Landgericht gab dem Ex-Direktor im Streit um seine Pension Recht, kürzte aber seine Forderung. Der Aufsichtsrat überlegt, ob er Berufung gegen das Urteil einlegen soll. Nogge hatte als Direktor keine Rückstellungen für seine Pension im Wirtschaftsplan gebildet.

Das Urteil des Landgerichts im Streit um die Pension des ehemaligen Zoodirektors Gunther Nogge fiel weitgehend so aus, wie man es nach den deutlichen Worten des Richters in der mündlichen Verhandlung erwarten konnte. Der Aufsichtsrat des Zoos muss sich nun auch im schriftlichen Urteil scharfe Kritik gefallen lassen. Trotzdem wurde es für Nogge kein Sieg auf ganzer Linie: Die Summe, die der Zoo nun als Pension zahlen soll, ist etwa um ein Drittel kleiner, als es sich Nogge vorgestellt hatte. Er hatte bei seiner Forderung nach einem Ruhegehalt in Höhe von 75 Prozent seines letzten Gehalts sämtlichen Zulagen und Zuschüsse einschließlich des Dienstwagens mitgerechnet, die das Gericht nun herausrechnete.

Der Zoo soll Nogge ab August 4268,34 Euro pro Monat zahlen. Für die erste Jahreshälfte ist der Betrag mit 5414,51 Euro höher, weil in dieser Zeit noch keine Zahlungen aus der abgeschlossenen Lebensversicherung erfolgen. Die Rückstellungen für die Pension, die Nogge als alleinverantwortlicher Zoo-Vorstand selbst nicht gebildet hat, sind mittlerweile in den Wirtschaftsplan des Zoos aufgenommen worden. Der Aufsichtsrat hatte unter anderem mit diesem Versäumnis Nogges vor Gericht argumentiert. Der Richter ließ diese Einschätzung, die auch in einem Rechtsgutachten des Zoos ausgeführt wird, nicht gelten.

Bis nächste Woche Freitag soll sich der Aufsichtsrat darüber klar werden, wie er mit dem Urteil umgehen will. „Wir werden uns das Urteil in Ruhe anschauen“, sagte Aufsichtsratschef Walter Grau gestern. „Ein Berufung ist möglich.“ Weil der Richter Nogges Forderung gekürzt habe, fühle er sich bestätigt, dass es richtig war, den Pensionsstreit auf dem Rechtsweg zu klären.

Wie der Aufsichtsrat in der nächsten Woche entscheiden wird, ist offen. Nach Nogges Rundumschlag bei der Verleihung des renommierten Heini-Hediger-Preises gegen den Aufsichtsrat scheint nicht jeder bereit, das Kriegsbeil nun zu begraben. Auch die Tatsache, dass der Ex-Zoochef immer noch nicht seine Dienst-Villa auf dem Zoogelände geräumt hat, sorgt für neuen Ärger.



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