Von PETER HAHNE, 09.05.07, 21:11h
Unlauterer Wettbewerb
Was die Werbebranche als seriöses Informationsangebot preist, empfinden viele Bürger indes oft eher als eine besonders perfide Form des Telefon-Terrors, der nicht nur nervig, sondern auch teuer werden kann. Nach einer Auswertung von 500 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW liegen die Anbieter von Telekommunikationsleistungen mit 153 Beschwerdebriefen von genervten Verbrauchern an der Spitze. Telekomfirmen wie Tele 2, aber auch der Platzhirsch Deutsche Telekom führten im letzten Jahr die Beschwerdeliste der Verbraucherschützer an. „Unerwünschte Werbeanrufe sind - mit wenigen Ausnahmen - ein Problem der ganzen Branche“, sagt Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW.
In letzter Zeit hat sich nach Erkenntnissen Kirchners und der Verbraucherzentrale Berlin in diesem Zusammenhang das Berliner Unternehmen „Primacall“ einen zweifelhaften Ruf erworben. Etliche Bürger berichteten den Verbraucherschützern in Internetforen und in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks von der angeblich stets gleichen Masche: Nach einem ins Blaue hinein getätigten Werbeanruf - oft abends und am Wochenende - sehen sich die Angerufenen, die sich zu unverbindlicher Zusendung von Informationsmaterial haben breitschlagen lassen, ein paar Tage später mit einem Telefonvertrag im Briefkasten überrascht. Treffen die Vorwürfe zu, ist das Vorgehen von Firmen wie Primacall doppelt angreifbar. Erstens sind diese „cold calls“ seit 2004 durch das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Doch stört sich daran kaum einer, weil es praktisch keine wirksamen Sanktionen gibt und die Kaltakquise augenscheinlich lohnend ist. Zweitens sind einseitige „Verträge“, wie sie Telefonbetreiber zufolge „abschließen“, ohnehin nichtig, erläutert Kirchner. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, und nicht der Kunde, sondern der Anbieter muss nachweisen, dass das Gegenteil zutrifft.
Doch wie sollen sich Kunden dagegen wehren? „Verbraucher, die sich derart übertölpelt sehen, müssen bei Firmen wie Primacall und der Telekom schriftlich anzeigen, dass es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist“, erklärt Kirchner. Die Telekom oder andere Telefonanschlussanbieter müssen deshalb eingeschaltet werden, weil etwa Primacall ausschließlich Preselection-Verträge anbietet, die über den bestehenden Telefonanschluss etwa bei der Telekom genutzt werden. Damit nicht genug: Das Berliner Unternehmen überzieht „seine“ Kunden“ mit Rechnungen und Mahnungen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat Anfang April erreicht, dass Primacall eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, in der es sich verpflichtete, Privatpersonen ohne deren vorherige Einwilligung nicht mehr anzurufen. Bei Verstößen drohen nun saftige Vertragsstrafen.
Am besten gleich auflegen
Wer dennoch einen unerbetenen Anruf von Primacall bekommt, sollte sich sofort an die Verbraucherzentrale wenden. Verbraucherschützerin Kirchner fordert nun, dass mündliche Verträge am Telefon einer nachträglichen Bestätigung in Schriftform bedürfen sollten, um die Verbraucher besser zu schützen. Ein derartiges Gesetz ist derzeit indes nicht in der Pipeline. Nach Angaben des Verbraucherministeriums arbeiten Justiz-, Wirtschaftsministerium und das Seehofer-Ressort zwar gegenwärtig an einer Verschärfung der Sanktionen, weil auch die EU fordert, dem Cold-Call-Verbot in Deutschland mehr Durchschlagskraft zu verleihen. Doch Konkretes liegt bislang nicht vor. Genervten Verbrauchern bleibt vorläufig nur eins: auflegen.
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