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15 Angeklagte und elf Verteidiger

Von JOACHIM SPROTHEN, 17.05.07, 07:15h

Euskirchen - Den 15- bis 20-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft eine kaum zu überblickende Zahl an Straftaten vor. Die Palette reicht von Sachbeschädigung, Scheckkartenbetrug, Körperverletzung und Hehlerei bis hin zu erpresserischem Menschenraub.

Der Richter geht von einigen Wochen Dauerarrest bis zu fünf Jahren Jugendstrafe aus.

Euskirchen - Ein 15-jähriger Angeklagter aus Euskirchen durfte sich gestern als erster sein Urteil anhören. Da sein Anwalt zu einem anderen Gerichtstermin musste, wurde der junge Mann zeitlich vorgezogen. Das eine Jahr Jugendstrafe auf Bewährung, das der Hauptschüler neben der Ableistung von 100 Sozialstunden wegen räuberischer Erpressung kassierte, war indes für das Euskirchener Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Arno Bölts-Thunecke nur die Spitze des Eisbergs. Neben dem bereits verurteilten „Kollegen“ saßen gestern weitere zwölf Männer jugendlichen Alters auf der Anklagebank. Den 15- bis 20-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft eine kaum zu überblickende Zahl an Straftaten vor.

Die Palette reicht von Sachbeschädigung, Scheckkartenbetrug, Körperverletzung, Diebstahl und Hehlerei bis hin zu schwerem Raub und erpresserischem Menschenraub. Richter Bölts-Thunecke ließ gestern Mittag schon durchblicken, was im Fall einer Verurteilung auf die Angeklagten zukommt: „Zwischen einigen Wochen Dauerarrest und fünf Jahren Jugendstrafe.“ Angesichts derartiger Aussichten hatten zwei Angeklagte es gestern vorgezogen, nicht auf der Sünderbank Platz zu nehmen. Ursprünglich sollten beim Prozessauftakt um 9 Uhr im Saal 128 des Amtsgerichtes 15 Angeklagte mit elf Verteidigern anwesend sein. Gegen die beiden unentschuldigt fehlenden jungen Leute wurde Haftbefehl erlassen. Gegen sie wird demnächst gesondert verhandelt.

Aber auch die Latte an Vorwürfen, die gegen die elf Jugendlichen aus Euskirchen, einen Swisttaler und einen Weilerswister erhoben werden, die bis auf einen Gymnasiasten Hauptschulen der Kreisstadt besuchten, reichen für mehrere Verhandlungstage aus. Die Strafverteidiger Heinrich Schmitz aus Euskirchen und Ulrich Kalenborn aus Bad Münstereifel, deren Mandaten mehrfacher Raub vorgeworfen wird, rechneten damit, dass es Mittwoch nächster Woche in die zweite Verhandlungsrunde geht.

Dutzende Zeugen sind geladen, um zur Aufklärung der zur Anklage gebrachten Delikte beizutragen. Einbrüche etwa in die Turnhalle des Thomas-Eßer-Berufskollegs, eine Fahrschule in Weilerswist und einen Kindergarten in Euskirchen stehen ebenso auf dem „Programm“ wie Ausschreitungen bei einem Fußballspiel in Euskirchen, die am 19. Oktober vergangenen Jahres zum Abbruch des Pokalhalbfinalspiels zwischen der A-Jugend des Kaller SC und den Altersgenossen von Türk Gencligi geführt hatten. Einige Angeklagte sollen auch an einer Massenschlägerei auf dem Zeltplatz an der Steinbachtalsperre und an Raubüberfällen auf zumeist jugendliche Opfer beteiligt gewesen sein. Gleich mehrere Angeklagte gleichzeitig beraubten laut Staatsanwaltschaft in wechselnder personeller Besetzung ihre Opfer unter Androhungen wie „ich steche dich ab“ auf offener Straße in Euskirchen oder Weilerswist um Handys, Bargeld und MP3-Player.

Richtige Verbrechen

Die Beute behielten die Täter für den Eigenbedarf oder wurde in einem Euskirchener „Gameshop“ verhökert. Für den gravierendste Vorwurf, der gegen vier Jugendliche erhoben wird, ist im Erwachsenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Laut Anklagebehörde zerrten die vier Angeklagten am 15. Mai vergangenen Jahres einen Schüler in ihr Auto und kutschierten den Gefangenen quer durch Weilerswist. Angeblich wurde der 16-Jährige mit Messer und „Knarre“ dazu gezwungen, Handy, Portemonnaie und MP3-Player herauszurücken. Richter Bölts-Thunecke: „Der in einschlägigen Kreisen gängige Begriff »Abziehen« verharmlost die Sache.“ Ein derartiges Delikt sei ein Verbrechen und werde als schwerer Raub und erpresserischer Menschenraub geahndet. Die Angeklagten räumten die gegen sie erhobenen Vorwürfe gestern weitgehend ein. Nur von dem Messer und der „Knarre“ wollten drei von ihnen nichts wissen, während der Vierte sagte: „Was in der Anklageschrift steht, stimmt so.“



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