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Ein Radweg soll keiner gewesen sein

Von DETLEF SCHMALENBERG, 21.06.07, 22:24h

Schilderrücken in Ostheim? Nach einem Verkehrsunfall misstraut das Amtsgericht der Darstellung der Stadtverwaltung und weist einer Autofahrerin im Rechtsstreit mit einem Radfahrer die Schuld zu.

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Schilderrücken an der Rösrather Straße: Radfahren war zunächst erlaubt...
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Schilderrücken an der Rösrather Straße: Radfahren war zunächst erlaubt...
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..., heute aber nicht mehr.
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Schilderrücken in Ostheim? Nach einem Verkehrsunfall misstraut das Amtsgericht der Darstellung der Stadtverwaltung.

Als Josef L. am 15. Mai 2005 mit seinem Drahtesel auf dem Fahrradweg der Rösrather Straße in Ostheim unterwegs war, fuhr ein Auto aus der Einfahrt einer Tankstelle. Es kam zum Zusammenstoß, der 58-Jährige wurde auf die Motorhaube geschleudert und landete auf dem Gehweg. Wegen stark schmerzender Prellungen musste er drei Tage in der Klinik bleiben. Ein Bluterguss im linken Unterschenkel, der nicht verheilen wollte, wurde Monate später operiert.

Doch die Fahrerin des Unfallautos forderte Schadensersatz für die Beulen an ihrem Wagen. Sie reichte Klage beim Amtsgericht Köln ein. Langsamer „als in Schritttempo“ sei sie von der Tankstelle gefahren, um dann rechts abzubiegen. Auf dem Gehweg sei niemand zu sehen gewesen. Erst als sie an der „Sichtlinie“ zur Straße angehalten habe, sei der Fahrradfahrer von rechts „regelrecht angeschossen“ gekommen. Im letzten Moment habe der Mann versucht, das Auto zu umfahren, was jedoch misslungen sei. Der Radler habe die alleinige Schuld an dem Unfall. Er habe sich unter anderen auch deshalb verkehrswidrig verhalten, weil er den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt habe.

„Unsinn“, meinte Thomas M. Geller, der Anwalt des Beschuldigten. Abgesehen davon, dass die Autofahrerin mit hohem Tempo aus der Tankstelle gefahren sei und gar nicht in die Richtung geschaut habe, aus der der Radfahrer kam, habe der Mann sehr wohl auf dem Weg fahren dürfen. Denn dieser sei durch mehrere Verkehrsschilder für beide Richtungen freigegeben gewesen.

Der Unfall sei „unstreitig“ von der Pkw-Fahrerin verursacht worden, urteilte das Amtsgericht. Beweise für ihre Behauptungen habe die Frau nicht vorlegen können. Als Autofahrerin hätte sie sich „so verhalten müssen, dass jegliche Gefährdung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen gewesen wäre“. Ein Recht auf Schadensersatz habe nur der Radfahrer.

Im Urteil geht die Kammer auch auf ein Schreiben des städtischen „Amts für Straßen- und Verkehrstechnik“ ein. Auf dem Radweg der Rösrather Straße dürfe entsprechend der heutigen Beschilderung nur in Fahrtrichtung geradelt werden, heißt es in dem Papier. Da eine „Änderung der Verkehrsbeschilderung“ seit einigen Jahren „nicht angeordnet“ worden sei, sei dies auch zum Unfallzeitpunkt so gewesen.

Der verletzte Radfahrer, der aus der entgegengesetzten Richtung gekommen war, hätte sich nach den Angaben des städtischen Straßenamtes also verkehrswidrig verhalten. Doch dem Gericht lagen Fotos der Unfallgegner vor, die einen anderen Schluss nahe legen. Die Bilder zeigen Schilder, die den Radweg in beide Richtungen freigeben. Insbesondere ein kombiniertes Rad- und Fußgängerschild, das ein Fahren entgegen der Fahrtrichtung erlaubt, überzeugte die Richter. Die Kammer bezweifele nicht, dass das Verkehrszeichen „zum Zeitpunkt des Geschehens an Ort und Stelle angebracht war“, heißt es im Urteil. Der „entgegenstehenden Auskunft“ der Stadt Köln „konnte keine wesentliche Bedeutung beigemessen werden“. Die Zeilen lesen sich wie eine schallende Ohrfeige für das städtische Straßenamt.

Dazu wollte sich die Behördenleitung mit Hinweis auf den „laufenden Rechtsstreit“ jedoch nicht äußern. Aber auch hier irren die Verantwortlichen vom Amt. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ist das Urteil längst rechtskräftig. Da bleibt nur noch zu hoffen, dass bei der Stadt wenigstens die aktuelle Situation an der Rösrather Straße bekannt ist. Obwohl es angeblich keine Veränderungen an der Beschilderung gegeben hat, ist der Radweg vor der Tankstelle mittlerweile völlig abgeschafft worden. Die etwa 200 Meter entfernten Schilder aus beiden Richtungen wurden mit dem Zusatz „Ende“ versehen. Eins der Verkehrszeichen könnte zudem einfach umgedreht worden sein.

„Ein Schild wird über Nacht umgedreht, ein Radweg verschwindet, und angeblich alles ohne Wissen der zuständigen Behörde“, kommentiert Rechtsanwalt Geller „das sonderbare Schilderrücken“. In einem Schreiben hatte der Advokat vermutet, das Verkehrszeichen sei von der Stadtverwaltung umgedreht worden, nachdem der Jurist die Beamten durch eine Anfrage auf das Problem aufmerksam gemacht hat. „Aber jetzt gibt es wohl nur noch eine Erklärung“, meint Geller: „Die Kölner Heinzelmännchen sind wieder unterwegs.“



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