Von MICHAEL HESSE, 26.07.07, 20:56h
Foltern für eine gute Sache? Menschenrechtsvertreter sehen das Recht auf der Streckbank, wenn Folter in aller Öffentlichkeit als „legitime“ Taktik zur Bekämpfung des Terrors und zur Bewahrung der Sicherheit wiedererweckt wird. Und doch erklärte die US-Regierung die Folter als ein legitimes Mittel im „global war on terror“. Welche Auswirkungen die Renaissance der Folter und das Ausgreifen des Sicherheitsstaats auf globaler Ebene auf die heutigen Gesellschaften hat, wird derzeit auf dem an der Berliner Humboldt-Universität stattfindenden Kongress „Recht und Gesellschaft im 21. Jahrhundert“ diskutiert.
Recht und ReligionEs ist nicht das einzige Thema, dem sich rund 2500 Wissenschaftler aus 70 Ländern zuwenden - und doch eines der heikelsten. Auf der weltweit größten und bedeutendsten Konferenz der interdisziplinären Rechtsforschung, der Rechtssoziologie, werden Fragen zum Verhältnis zwischen Recht und Religion bis hin zum Klimawandel debattiert.
In den Fluren und Hörsälen tummeln sich Juristen, Soziologen, Philosophen oder Kriminologen aus Südamerika, Osteuropa, Afrika, Korea oder Japan. Auch eine große chinesische Gruppe nimmt an der Konferenz teil. „Es ist ein Stück interkultureller Dialog, was im Rahmen des Kongresses geleistet wird“, erklärt der Jurist Thomas Raiser, Professor an der Humboldt-Universität und maßgeblich an der ersten Ausrichtung der internationalen Konferenz der Rechtssoziologen beteiligt. Während sich Juristen in der Regel mit der Auslegung des geschriebenen Rechts in den Gesetzen befassen, interessiert die Rechtssoziologie die sozialen Hintergründe - wie etwa die langfristigen Auswirkungen von Gesetzen. Sie ist daher eine Art Brücke der Juristen zur Außenwelt.
Auch dem Thema Religion und Recht wird eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, zumal im Zusammenhang mit dem Islam. „Es sind leider nur wenige islamische Gelehrte anwesend, was damit zusammenhängt, dass die Länder nicht international orientiert sind“, sagt Raiser. Allerdings will er das Thema nicht allein auf den Islam konzentriert sehen: „Es gibt genauso einen christlichen Fundamentalismus.“
Der Austausch über Recht und Probleme, die rechtlich gelöst werden müssen, seien in vielen Ländern die gleichen. „Es lohnt sich, darüber zu sprechen, wie etwa über Menschenrechte.“ Wissenschaft könne langfristig die öffentliche Meinung beeinflussen, „und diese wird die Politik beeinflussen. Daher muss man in größeren Zeiträumen denken“, fordert der Jurist. „Es war daher sehr wichtig“, sagt Raiser, „auch im Vorfeld nicht nur Leute aus den großen Industrieländern einzuladen“.
Der globale Terrorismus und die Folgen beschäftigt die Teilnehmer aller Nationen. Zur Not Folter, wenn es um die Sicherheit geht? Gefangene, die straflos schuldig erklärt werden - darf es so etwas geben? „Nein“, sagt Ulrich K. Preuß. Der international renommierte Experte des Staatsrechts sieht hier nicht allein die grundlegenden Bedingungen des Menschenrechts verletzt. „In einer Gesellschaft zu foltern, um für andere mehr Sicherheit zu erzeugen, brächte letztlich eine erhebliche Einschränkung der Freiheitsrechte mit sich“, sagt Preuß, der Professor an der „Hertie School of Governance“ ist. Damit würde genau das beschnitten, was westliche Gesellschaften verteidigen wollen. Es verbiete sich daher, dass Menschen in der Bundesrepublik gefoltert werden. „Es würde eine neue Ordnung etabliert. Man kann die Freiheit nicht verteidigen wollen und die Freiheit gleichzeitig opfern. Das halte ich für sehr gefährlich und dagegen muss man sich auch wehren.“
Preuß fürchtet einen schleichenden Effekt, wenn erst einmal der erste Damm gebrochen sei. Der Verfassungsexperte verweist auf den Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Herrschaftsverhältnis zwischen Bürger und Staat werde erheblich gestört, „wenn Menschen sich nicht mehr sicher sein können, was ihnen auf der Polizeiwache blüht“.
Selbst wenn ein Passagierflugzeug auf ein vollbesetztes Stadion zusteuere, darf es seiner Meinung nach nicht abgeschossen werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es ohnedies nicht erlaubt. „Aber auch in einer lebenspraktischen Situation darf man es nicht tun. Vielleicht dreht das Flugzeug noch ab. Es gibt in diesem Bereich keine Gewissheit“, so Preuß. Diese Unsicherheit, meint er, verbiete eine Veränderung der herrschenden Normen. Der Mensch sei ein Zweck an sich, der gegen nichts aufgerechnet werden kann. „Bei Folter und Ähnlichem muss man nicht folgenorientiert, sondern kategorisch denken. Und das heißt Nein zu sagen.“
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