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Mit Erfolg gegen das Schulsystem

Von HELMUT FRANGENBERG, 01.08.07, 21:31h, aktualisiert 01.08.07, 22:22h

Die Eltern eines geistig behinderten Mädchens gewannen vor dem Verwaltungsgericht gegen das Schulamt: Die 7-Jährige hat das Recht auf einen Platz an normaler Grundschule - und die Stadt Köln nun ein Problem.

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Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer demonstrierten Ende Oktober 2006 vor dem Rathaus für den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nicht-Behinderten an Kölns Grundschulen.
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Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer demonstrierten Ende Oktober 2006 vor dem Rathaus für den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nicht-Behinderten an Kölns Grundschulen.

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts könnte weit reichende Folgen haben: Das magere Platzangebot für behinderte Kinder an Kölner Regelschulen darf kein Grund sein, Kinder gegen den Willen ihrer Eltern auf eine Förderschule zu schicken. Eltern von behinderten Kindern haben das Recht, die Förderung ihres Kindes auf einer „normalen“ Schule zu verlangen. Entscheidend ist das Wohl des Kindes, nicht das vorhandene Schulangebot der Stadt.

Die Eltern der siebenjährigen Karola hatten gegen das Schulamt für die Stadt Köln geklagt, das ihre Tochter einer Sonderschule für geistig Behinderte zuweisen wollte. Die Eltern wollten, dass das Mädchen nach dem Besuch eines integrativen Kindergartens auch in eine integrative Schule geht. Gutachter bestätigten die Chancen für eine positive Entwicklung, wenn das Kind in eine normale Grundschule gehen könnte. Schulamt und Bezirksregierung sahen das anders. Sie mussten sich im Urteil der Zehnten Kammer des Verwaltungsgerichts klare Worte gefallen lassen (Az.: 10 K 761 / 07). Die Bescheide der Behörden wurden aufgehoben. Das Mädchen mit Down-Syndrom wird mit nichtbehinderten Kindern zur Schule gehen. „Das Urteil wird den notwendigen Druck zur Veränderung des Schulsystems erhöhen“, sagt die Rechtsanwältin der Eltern, Anneliese Quack. Bislang würden Kinder nach dem Prinzip „Schublade auf, Kind rein“ aussortiert - „eine Maschinerie, die ein Programm abspult und aus der man kaum wieder rauskommt“. Quack rät allen Eltern, sich dagegen zu wehren.

Wolfgang Tonner vom Kölner Schulamt räumt ein, dass das rechtskräftige Urteil „für etwas Schwierigkeiten und Kopfschmerzen“ sorge. Man wolle das Verfahren zur Begutachtung der Kinder ändern. Zusätzliche Ressourcen für einen gemeinsamen Unterricht an Regelschulen könne das Schulamt als ausführende Behörde nicht schaffen. Das sei Sache der Stadt und des Landes. Die sehen sich einer durch das Urteil bestärkten Elterninitiative gegenüber, die mit vielen Argumenten „eine Schule für alle“ fordert. „Die integrative Schule ist ein Menschenrecht“, sagt Karolas Mutter Eva-Maria Thoms, die sich in der Initiative engagiert. Stadt und Land müssten sicherstellen, dass Eltern eine echte Schulwahl treffen können. Auf lange Sicht müssten alle Behinderte in der Regelschule unterrichtet werden können.

Kölns Schuldezernentin Agens Klein will eine Polarisierung im Streit um Sinn und Zweck des großen und teuren Förderschulsystems für Behinderte verhindern. Die Förderschulen pauschal zu kritisieren, sei unfair. Sie räumt ein, die Kölner Zahlen ließen nicht den Schluss zu, dass hier Eltern eine echte Wahlmöglichkeit hätten. So gibt es in Köln über 5100 Plätze für behinderte Kinder an Förderschulen, aber nur 454 an normalen Grundschulen. Noch magerer ist mit 218 Plätzen das Angebot an weiterführenden Schulen. „Wir haben Nachholbedarf und brauchen mehr Plätze für gemeinsamen Unterricht“, sagt Klein. Es sei gut, dass die Diskussion jetzt eröffnet werde.

 www.eine-schule-fuer-alle.info



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