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In der Regel in die Regelschule

Von HELMUT FRANGENBERG, 01.08.07, 21:31h

Entscheidend bei der Schulwahl ist das Wohl des Kindes, nicht das Platzangebot der Schulen. Das Verwaltungsgericht hat nichts Überraschendes entschieden, liegt es doch auf einer Linie mit Urteilen höherer Instanzen.

Entscheidend bei der Schulwahl ist das Wohl des Kindes, nicht das Platzangebot der Schulen. Das Verwaltungsgericht hat nichts Überraschendes entschieden, liegt es doch auf einer Linie mit Urteilen höherer Instanzen. Der reguläre Förderort für Behinderte soll die Regelschule sein, die Förderschule die Ausnahme. Die Praxis sieht anders aus: Kinder werden in Sonderschulen gedrängt, weil die Platzzahlen für einen gemeinsamen Unterricht nicht ausreichen. Schon eine leichte Körperbehinderung kann ausreichen, um Kindergartenfreunde zu trennen. Grundschulen können sich schon im ersten Schuljahr von Kindern trennen, die sie als „lernbehindert“ einstufen. Schon Sechsjährige werden mit der Berufsperspektive „Behindertenwerkstatt“ aussortiert.

Es mag sein, dass es Schwerstbehinderte gibt, die die intensive Betreuung einer Förderschule weiterhin brauchen. Doch die meisten behinderten Kinder könnten auch in „normalen“ Schulen lernen, wenn diese das dafür nötige Personal bekommen und entsprechend ausgestattet werden. Das Geld dafür ist da, wie die Leistungsschau des Landschaftsverbandes beweist. Millionensummen fließen in den Neubau und die Erweiterung von Förderschulen. Wenn sich die Stadt weiter schulpolitisch profilieren will, muss sie damit beginnen, hier umzusteuern.



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