Schriftgröße

Merz gehört zu den Spitzenverdienern

Erstellt 05.07.07, 13:34h, aktualisiert 05.07.07, 19:12h

Die Deutschen können sich im Internet erstmals einen Überblick über die Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten verschaffen. Der CDU-Politiker Friedrich Merz streicht jährlich über 56.000 Euro zusätzlich zur Abgeordnetendiät ein. Doch an den Regeln wurde am Freitag auch Kritik laut.

Friedrich Merz
Bild vergrößern
Friedrich Merz zählt zu den Großverdienern.
Friedrich Merz
Bild verkleinern
Friedrich Merz zählt zu den Großverdienern.
Berlin - Die Bürger in Deutschland können sich erstmals in der Geschichte des Bundestages einen Überblick über die Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten verschaffen. Einen Tag nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Offenlegungspflicht veröffentlichte die Bundestagsverwaltung am Donnerstag im Internet (www.bundestag.de) in drei groben Einkommensstufen die Einkünfte der 613 Parlamentarier aus ihren Nebentätigkeiten. Grundlage dafür sind die Angaben der Abgeordneten selbst.

Zu jedem Parlamentarier sind unter dem Stichwort "Veröffentlichungspflichtige Angaben" Tätigkeiten und Funktionen neben dem Mandat aufgeführt. Daraus resultierende Einnahmen werden nicht konkret genannt. Nach einem dreistufigen System ist allerdings ablesbar, ob die Einkünfte sich zwischen 1000 und 3500 Euro (Stufe 1) bewegen, ob sie "bis 7000 Euro" betragen (Stufe 2) oder mehr als 7000 Euro (Stufe 3).

Merz gehört zu Großverdiener

Zu den Großverdienern zählen der CDU-Politiker Friedrich Merz, der gegen die Neuregelung geklagt hatte, und sein Parteifreund Heinz Riesenhuber. Der ehemalige Unions-Fraktionsvorsitzende Merz streicht wegen acht verschiedener Aufsichts- und Verwaltungsratsposten jährlich über 56.000 Euro zusätzlich zur Abgeordnetendiät von 7009 Euro im Monat ein. Sein Klägerkollege Max Straubinger von der CSU kommt den Angaben zufolge aufgrund einer Nebentätigkeit auf mindestens 84.000 Euro im Jahr zusätzlich. Der FDP-Politiker Heinrich Kolb, der ebenfalls geklagt hatte, verdient mindestens 7000 Euro im Jahr nebenher. Die übrigen sechs Kläger haben für dieses Jahr keine meldepflichtigen Zusatzeinkünfte aus Nebenjobs angegeben.

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel ist lediglich ihre Tätigkeit als Regierungschefin mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 7000 Euro verzeichnet. Tatsächlich sind es inklusive Zulagen 16.712,68 Euro pro Monat.

Bundestags-Vizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) plädierte dafür, die Regeln angesichts des knappen Urteils nochmals zu überprüfen. Das Urteil vier zu vier heiße schließlich, "dass im Grunde genommen beide Positionen zum Tragen gekommen sind", sagte er der "Thüringer Allgemeinen". Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen. Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die Regeln kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen als abgewiesen.

Solms argumentierte: "Prinzipiell ist die Offenlegung in Ordnung, aber man hätte auf die Bedenken der Kläger stärker Rücksicht nehmen sollen." Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert erwartete eine Novellierung der gesetzlichen Regelungen. "Ich glaube, dass das Parlament das Urteil nach einem gründlichen Studium zum Anlass nehmen wird, das Abgeordnetengesetz zu modifizieren", sagte er der "Berliner Zeitung".

SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte der "Märkischen Allgemeinen", er erwarte, "dass sich jeder an die Veröffentlichungspflicht hält". "Die Wähler können dann entscheiden, ob sie jemanden in den Bundestag schicken wollen, der nebenher von woanders Geld bekommt."

Kritik von Transparency

Der deutsche Transparency-Geschäftsführer Christian Humborg sagte der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung", das bisherige Regelwerk gehe nicht weit genug. "Wir erwarten mehr Offenheit von den Parlamentariern - vor allem eine genauere Aufschlüsselung der Zahlungen", sagte Humborg. Auch der Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim plädierte dafür, dass die Abgeordneten ihre Einkünfte "der exakten Höhe nach" offen legen. Die jetzige Regelung sei unzureichend, sagte Arnim der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Freitag)

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch eine Klage der neun Abgeordneten aus Union, SPD und FDP verworfen, die die vom Parlament bereits verabschiedete Offenlegungspflicht noch kippen wollten. Bislang mussten die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte nur zum Teil dem Parlamentspräsidenten offenbaren. Nach der seit Oktober 2005 geltenden Neuregelung müssen sie nun sämtliche Zusatzverdienste angeben, die brutto 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr übersteigen. Veröffentlicht werden die Einkünfte dann in drei Stufen: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber. Wegen des Verfassungsstreits unterblieb die Veröffentlichung vorerst bis zum Urteil. (rtr,ddp,dpa)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Umfrage

Protestieren Sie gegen ACTA?
Bundesweit sind Proteste gegen das internationale Handelsabkommen ACTA geplant. Es sieht unter anderem vor, Urheberrechtsverletzungen strenger zu ahnden. Kritiker befürchten Zensur und Überwachung vor allem im Internet. Beteiligen Sie sich am Protest?

Bildergalerien


Jahresrückblick


ksta-blogs.de


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Neue Videos – Politik/Nachrichten




Meistgelesene Artikel


Kolumne


Hintergrund


Die andere Meinung


Mein ksta.de


Forum


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Dienste