Erstellt 11.07.07, 15:29h, aktualisiert 11.07.07, 15:58h
Prostituierte, die an weniger als monatlich 25 Tagen Sex gegen Geld bieten, müssen demnach weiterhin sechs Euro pro Arbeitstag an die Stadtkasse abgeben. "Den Fall von mehr als 25 Tagen gibt es offiziell nicht", erläuterte der Leiter des Kölner Kassen- und Steueramts, Josef Rainer Frantzen auf Anfrage. "Die müssen ja auch mal irgendwann frei haben." Betreiber von Bordellen, in denen der Eintritt nicht kostenlos ist, haben täglich drei Euro pro zehn Quadratmeter Fläche an Steuern zu bezahlen.
Frantzen zeigte sich zufrieden: "An unserer Steuerpraxis ändert sich durch das Urteil gar nichts", sagte er. Satzungsbestimmungen seien nur in solchen Fällen für nichtig erklärt worden, die ohnehin keine Anwendung fänden. So darf die Stadt nicht pauschal 150 Euro pro Monat verlangen, wenn sexuelle Handlungen gegen Geld beispielsweise in Wohnungen und Wohnwagen angeboten werden.
Laut Frantzen bringt die Sex-Steuer der Stadt Köln Einnahmen von etwa 800 000 Euro im Jahr. Die Steuer war aus Gerechtigkeitsgründen eingeführt worden, wie eine Sprecherin der Stadt sagte. Vor Einführung der Abgabe habe "diese Branche kaum zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen". (dpa)
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