Von WILFRIED MEISEN, 08.08.07, 20:50h
Wie viel Geld die Gutgläubigen gespendet haben und noch spenden, ist offen. Klar aber ist für das Amtsgericht Kerpen, dass der Vorsitzende des Vereins diesen am 12.4.2001 in Frechen nur gegründet hat, „um die Einnahmen des Vereins im Wesentlichen zur Deckung seiner Lebenskosten zu verwenden“. Nur „verschwindend geringe Beträge“ seien bis zu einer Durchsuchung des Vereinsbüros am 11. September 2003 für den Tierschutz ausgegeben worden. Alleine von 25. November 2002 bis zum 13. Februar 2003 seien 22 Barabhebungen von den Vereinskonten in Höhe von 16 600 Euro vorgenommen worden, für deren Verwendung es keine Belege gebe.
Auch danach dürfte es nicht besser geworden sein, wie aus einem Urteil zu entnehmen ist. Das hat das Amtsgericht Kerpen nun gegen den Vorsitzenden gefällt, es ist aber noch nicht rechtskräftig. Der 54-Jährige soll mittlerweile nach Cuxhaven verzogen, aber nicht erreichbar sein. Er wurde, auch wegen anderer Betrugsdelikte, zu einer Gesamtfreiheitsstraße von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt und hat dagegen Berufung eingelegt.
Rechtspfleger Reinhold Fank, beim Amtsgericht für die Pflege des Vereinsregisters zuständig, hat nun ein Amtslöschungsverfahren eingeleitet und warnt vor weiteren Spenden. Der Verein soll per Gericht aufgelöst werden. Unter den mehreren hunderten Vereinen aus Kerpen und Frechen, die beim Amtsgericht registriert seien, gebe es leider immer wieder auch ein paar schwarze Schafe - etwa wenn der Satzungszweck nicht erfüllt werde. „Oft kriegen wir da aber nicht die Nase dran“, bedauert Fank. Meist könne man erst einschreiten, wenn es Hinweise von außen auf Unregelmäßigkeiten bei der Vereinsführung gebe.
Im Falle des angeblichen Tierhilfevereins war laut Gericht schon die Gründung ein Täuschungsmanöver. Familienangehörige hatten ihre Unterschrift gegeben, damit die erforderliche Zahl von Gründungsmitgliedern zustande kam. Dann beauftragte der Vorsitzende Werbeagenturen, die mit Hilfe von Drückerkolonnen Mitglieder warben. Oft haben diese Daueraufträge für Spenden erteilt oder Einzugsermächtigungen ausgestellt, die teilweise noch laufen beziehungsweise gültig sind. Der Vorsitzende habe den Verein selbstherrlich geführt, ohne dass es irgendeine Kontrolle durch die Mitglieder gegeben habe, sagt das Gericht. „Mitgliederversammlungen wurden nicht durchgeführt, eine ordnungsgemäße Buchführung über die Ein- und Ausgaben des Vereins fand nicht statt, erst recht keine Kassenprüfung oder eine irgendwie geartete Rechenschaft des Vereinsvorsitzenden über die Ausgaben des Vereins.“
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