Von TOBIAS PETER, 20.08.07, 22:01h, aktualisiert 21.08.07, 07:22h
Köln - Weißer Kittel, weiße Hose, weiße Schuhe: Der Chirurg Hans Friedrich Kienzle arbeitet im Krankenhaus Holweide. Aber sein Klinikalltag ist nur auf den ersten Blick weiß eingefärbt. Gerade wenn es um Leben und Tod gehe, dann gebe es „unendlich viele Grautöne“, sagt er und fügt hinzu: „Jeder Patient ist anders. Der Tod lässt sich doch nicht in irgendeinen Paragrafen pressen.“
Kienzle (61) lehnt ab, woran viele Bundestagsabgeordnete arbeiten: ein Gesetz zur Patientenverfügung. Wann der Arzt die Geräte abschalten soll, dazu kann der Einzelne sich in der Verfügung äußern. Sie ist verbindlich - das steht seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2003 fest. Doch in der Praxis gibt es erhebliche Schwierigkeiten. Oft sind die Verfügungen nicht eindeutig formuliert. Und keinesfalls immer halten sich die Ärzte an den abgefassten Willen des Patienten.
Wie aber lassen sich in einem einzigen Gesetz Regeln abfassen, die den Anforderungen aller Einzelfälle im Krankenhausalltag standhalten? „Gar nicht“, meint Kienzle. Wolfgang Bosbach, Unions-Fraktionsvize im Bundestag, kontert: „Millionen Menschen haben eine Patientenverfügung. Sie haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit.“
Bislang stehen vor allem zwei Gesetzentwürfe im Mittelpunkt der Debatte, die jeweils von mehreren Abgeordneten fraktionsübergreifend getragen werden: Joachim Stünker (SPD) möchte einen möglichst weiten Geltungsbereich für die Patientenverfügung durchsetzen. Der Wunsch, die Behandlung abzubrechen, soll unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung umgesetzt werden. Das Recht zur Selbstbestimmung müsse auch für Kranke gelten, die sich nicht mehr mitteilen könnten, so Stünker.
Bosbach fordert dagegen, dass die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen nur bei einer unumkehrbar tödlichen Krankheit möglich sein dürfe. Auch bei Wachkoma-Patienten, die das Bewusstsein voraussichtlich nie wieder erlangen, und Schwerstdementen soll der Abbruch der Therapie zugelassen werden. Allerdings sollen zunächst Arzt, Betreuer, Pflegepersonal und Angehörige beraten, ob ein Behandlungsabbruch wirklich dem Willen des Betroffenen entsprochen hätte. Bosbach: „Ich will nicht, dass jemand, der noch Lebenswillen hat, zur Geisel einer einmal abgegebenen Erklärung wird.“
Patient nicht mit gewöhnlichem Kunden vergleichbarAuch Kienzle ist überzeugt, dass ein Gesunder vorab in vielen Fällen nicht einschätzen könne, welche Behandlung er sich als Kranker wünschen würde. „Wenn ein Mann nach einem Unfall ohne Bewusstsein eingeliefert wird, und es taucht eine zehn Jahre alte Patientenverfügung auf, dass er nicht künstlich beatmet werden möchte - da bin ich skeptisch.“ Kienzle hält kurz den Atem an, macht eine Denkpause. Der Chirurg betont: „Der Patient ist kein Kunde, der genau die Waschmaschine erhält, für die er irgendwann einmal einen Vertrag unterschrieben hat.“ Der Patient erhalte ärztliche Fürsorge.
Der Schreibtisch des Chefarztes ist aufgeräumt - und voller Arbeit. Hier, in seinem Sprechstundenzimmer, hätten ihm Patienten bereits oft Verfügungen überreicht. Genauso wie er beim jungen Unfallpatienten auf eine Patientenverfügung vorsichtig reagiert, ist er in anderen Fällen bereit, sie auf Punkt und Komma umzusetzen. Wenn ein schwer krebskranker Patient zu ihm komme und erkläre, er wolle diese oder jene Behandlung im Ernstfall nicht mehr, „dann gilt das natürlich“.
Kienzle sorgt sich, dass ein Gesetz ihn zu sehr einengen würde. Weil dies viele Ärzte so sehen, haben Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) vor kurzem einen dritten Gesetzentwurf vorgelegt. Darin fordern sie, dass der Arzt mit einem Bevollmächtigten des Patienten erörtern soll, ob die Verfügung tatsächlich noch dem Patientenwillen entspräche. Im Streitfall entscheidet das Gericht. Eine Begrenzung der Verfügung auf unumkehrbar tödliche Krankheitsverläufe wie im Bosbach-Entwurf lehnen Faust und Zöller ab. Die entscheidende Besonderheit: Die Patientenverfügung muss nicht schriftlich abgefasst sein. Faust: „Wir regeln so viel wie nötig und so wenig wie möglich.“
Wie die Abgeordneten sich entscheiden werden, gilt noch als offen. Kein Gesetz der Welt kann ändern, dass zunächst der Einzelne sich klarwerden muss, ob er eine Patientenverfügung verfassen möchte. Für sich selbst plane er keine Verfügung abzufassen, sagt Kienzle. Stattdessen wolle er in erster Linie seine Frau und danach die Kinder bevollmächtigen. „Ob ich persönlich am Ende eine Woche mehr oder weniger künstlich beatmet werde, halte ich nicht für so entscheidend.“ Er vertraue seiner Familie. „Und ich vertraue auch den Kollegen.“
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige

Frankfurter Rundschau
Zwickauer Neonazi-Trio - BKA löscht ErmittlungsdatenWeltcup-Skispringen in Willingen - Deutsches Team auf Rang drei

EXPRESS
3:0-Sieg gegen Schalke - Currywurst-Prämie! Fohlen scharf auf TitelDSDS nach Recall-Abbruch - Kann Ole die Jury diesmal überzeugen?

Spiegel Online
Streit um Kinder: Russland will Adoptionen in die USA verbietenZwickauer Terrorzelle: BKA ließ Ermittlungsdaten bei der Bundespolizei löschen