Von Christian Rath, 28.08.07, 19:08h, aktualisiert 29.08.07, 13:15h
Dabei würde jeweils eine polizeiliche Späh-Software auf dem fremden Rechner installiert, die dort bestimmte Dateien sucht und diese, sobald eine Internetverbindung besteht, auf einen Polizeicomputer überträgt. Damit die überwachte Person keinen Verdacht schöpft, sollen jeweils möglichst wenig Daten übertragen werden. Schon deshalb habe die Polizei kein Interesse an Tagebüchern, Liebesbriefen und anderen Dateien, die zum besonders geschützten „Kernbereich persönlicher Lebensführung“ gehören, versichert das Innenministerium.
Firewall wird nur unterlaufenAnti-Virenprogramme und Firewalls sollen, so die Pläne des BMI, keinen Schutz gegen die Hacker der Sicherheitsbehörden bieten. Allerdings werde eine Firewall auf dem Zielcomputer nicht ausgeschaltet, sondern nur unterlaufen. Der Schutz gegen konventionelle Viren bleibe also voll erhalten, verspricht das Schäuble-Ministerium. Die Hersteller von Informationstechnik würden auch nicht dazu angestiftet, „Hintertüren“ oder absichtliche Schwachstellen in ihre Soft- oder Hardware einzubauen. Die Spähsoftware würde vielmehr für jeden Einzelfall neu entwickelt, damit sich Betroffene und die Hersteller von Anti-Viren-Software auf nichts einstellen können. Kein Wunder, dass sich das Justizministerium fragt, wie man mit einer derart aufwändigen Prozedur „dringende“ Terror-Gefahren abwehren will.
Die neuen Paragrafen für die Online-Durchsuchung werden nicht für das Mitlesen von Emails und das Mithören von Internet-Telefonaten gelten. Darauf will das BMI aber nicht etwa verzichten, vielmehr glaubt es, dass dies schon durch die heutigen Befugnisse zur Telekommunikations-Überwachung (TKÜ) gedeckt ist. Das BMI spricht von „Quellen-TKÜ“, weil das gesprochene Wort nicht im „verschlüsselten“ Verkehr von Internet-Telefondiensten wie Skype abgegriffen wird, sondern an der Audioschnittstelle des Computers.
Auch eine polizeiliche Fernsteuerung von Mikrofonen und Webcams im Computer ist nach Ansicht des BMI heute schon im Rahmen der „Wohnraumüberwachung“ rechtlich möglich. Ob die neue Software auch zu diesen Zwecken eingesetzt werden könne, werde derzeit aber noch geprüft.
Wer an einem Behörden-, Uni- oder Unternehmensrechner sitzt, muss ohnehin keine Vorkehrungen gegen Spähsoftware treffen. Hier würde sich die Polizei direkt an die Systemadministratoren wenden, um die Computer-Tätigkeit von Verdächtigen zu überwachen.
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