Von CHRISTIAN RATH, 29.08.07, 21:04h
Das verwundert. War das BKA schon im Frühjahr mit der Entwicklung der staatlichen Hacker-Software so weit fortgeschritten? Oder hat das Bundeskriminalamt die politischen Vorgaben missachtet und heimlich weiterkonstruiert?
Im Rahmen des „Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit“ wurden dem Bundeskriminalamt im Herbst 2006 zwei Personalstellen, 225 000 Euro Sachkosten und
200 000 Euro einmaliger Investitionsaufwand für neue Hardware zugesprochen. Damit sollte eine Software entwickelt werden, mit der man Computer durchsuchen kann, ohne sie zu beschlagnahmen. Als die staunenden Abgeordneten fragten, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gebe, sagte Innenminister Schäuble, das sei wie eine Hausdurchsuchung.
Wenige Tage später stoppte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) solche Online-Durchsuchungen, weil es keine Rechtsgrundlage gebe. Das heimliche Eindringen in einen Computer via Internet sei keine Hausdurchsuchung. Im Februar bestätigte ein Senat des BGH diese Auffassung.
Im April wollte deshalb der Haushaltsausschuss des Bundestags wissen, ob im BKA immer noch an der neuen Spähsoftware gearbeitet wird. Staatssekretär Johann Hahlen aus dem Innenministerium sagte damals zu, dass die Arbeiten eingestellt werden, bis es eine Rechtsgrundlage gibt.
Erst im Juli klagte BKA-Chef Jörg Ziercke dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass er Leute eingestellt habe, die jetzt ganz andere Dinge machen müssen. Und auch gestern versicherte das BKA, dass man sich an den Entwicklungsstopp halte.
Warum also ist die Hacker-Software trotz Stillstand schon fast fertig? Denkbar ist, dass das BKA schon im Vorjahr einen einsatzfähigen Prototyp entwickelt hatte, der mit den zusätzlichen Steuergeldern nur noch verbessert werden soll. Immerhin wurde 2006 zweimal der Einsatz einer Online-Durchsuchung durch das BKA beantragt.
Möglich ist aber auch, dass die BKA-Programmierer auch aktuell noch an der Software arbeiten und nur die Aufgabenstellung neu definiert haben. Sie könnten zum Beispiel eine Software entwickeln, mit der Internet-Telefongespräche überwacht werden. Auch dazu müssten die Ermittler in den Computer eines Verdächtigen eindringen. Das Innenministerium sieht darin jedenfalls keine Online-Durchsuchung, sondern eine Telefon-Überwachung - die heute schon zulässig ist.
Das BKA sagte dazu gestern nur vieldeutig: „Natürlich forschen wir ständig an neuen kriminaltaktischen Methoden.“
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