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Experten fordern Gesetzesänderung

Von GÜNTHER M. WIEDEMANN, 30.08.07, 16:34h

Der Entwurf für das künftige Kinderbildungsgesetz stößt auf nahezu einhelligen Widerspruch. Vor allem die geplante Finanzierung der Ganztagsbetreuung wird von den Praktikern stark in Zweifel gezogen.

Düsseldorf - Die Opposition im Landtag und nahezu alle Experten, die sich in der Anhörung des Parlaments zum Entwurf für das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) äußerten, sind sich einig: Der Entwurf des Gesetzes, das die Betreuung der unter drei Jahre alten Kinder garantieren und den Ausbau der Ganztagsangebote regeln soll, muss dringend überarbeitet werden. Die jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Andrea Asch, spottet: „Minister Laschet hat sein Waterloo erlebt.“ Britta Altenkampf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, bilanziert die zweitägige Befragung im Landtag: „Das Kibiz muss substanziell verändert werden, wenn die Anhörung keine Farce sein soll.“ Die Anhörung habe gezeigt, dass Kibiz die richtigen Ansätze für mehr Bildung bringe, urteilt hingegen die familienpolitische Sprecherin der CDU, Marie-Theres Kastner.

Zwar haben in der Tat die meisten Verbände und Experten festgestellt, die Ziele des Gesetzentwurfs seien richtig, aber die Wege, wie diese Ziele erreicht werden soll, standen heftig in der Kritik. Das gilt insbesondere für die Elternbeiträge. Sie werden in dem Gesetzentwurf wie bisher mit 19 Prozent festgeschrieben. Allerdings kommt das Land nicht mehr dafür auf, wenn Eltern wegen zu geringen Einkommens diesen Satz nicht zahlen können. Im Landesschnitt liegt der Beitrag bei 13 Prozent. Da viele Kommunen in der Haushaltssicherung sind, dürfen sie nicht einspringen, wie ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Regierungspräsidenten in Münster gezeigt hat. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, Becker, rechnet mit drastisch höheren, nicht akzeptablen Beiträgen. Vertreter der Gewerkschaft Verdi plädierten in der Anhörung für einen gebührenfreien Kindergarten.

Ein weiterer zentraler Streitpunkt sind die Buchungszeiten. Eltern können wählen, ob sie ihr Kind 25, 35 oder 45 Stunden im Kindergarten betreuen lassen. Die Träger müssen zwei Fachkräfte für 45 Stunden vorhalten. Hat in einer Gruppe aber die Hälfte der Eltern nur 25 Stunden gebucht und zahlt dementsprechend auch nur für 25 Stunden, werden die Kosten für die Betreuungsdauer von 45 Stunden durch die vom Land vorgesehene Finanzierung nicht abgedeckt, kritisieren die Wohlfahrtsverbände, die 75 Prozent der Kindergärten in NRW betreiben. Der Verband evangelischer Erzieherinnen befürchtet, dass dieses Finanzierungssystem zu Personalabbau und gegebenenfalls weniger qualifiziertem Personal in den Tageseinrichtungen für Kinder zur Folge haben wird. Die Träger würden ihre Mitarbeiter dann wohl unter Tarif bezahlen.

Mit Empörung haben Abgeordnete von CDU und FDP darauf reagiert, dass Vertreter der Gewerkschaft Verdi in Dortmund in internen Beratungen dazu aufgerufen haben, in der Auseinandersetzung um das neue Kindergartengesetz solle man jetzt nicht mehr auf Sachargumente, sondern auf „emotionale Eskalation“ setzen. FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte: „Wer in dieser Weise Kinder und Familien für politische Zwecke instrumentalisiert, hat sich als Gesprächspartner diskreditiert.“



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