Erstellt 17.09.07, 15:06h
In Wittmund und im bayerischen Neuburg an der Donau sind die Phantom-Abfangjäger stationiert, die im Ernstfall in wenigen Minuten aufsteigen müssten, um eine gekaperte Maschine abzuschießen.
Übereinstimmend wiesen die Piloten auf die fehlende Rechtsgrundlage für einen Abschussbefehl hin. Darüber hinaus könnten es sich die Piloten "einfach nicht vorstellen, das Feuer auf ein Flugzeug zu eröffnen, in dem unschuldige Menschen sitzen". Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres das Luftsicherheitsgesetz, das den Verteidigungsminister ermächtigt hatte, entführte Maschinen auch dann abschießen zu lassen, wenn sich neben den Terroristen auch Unschuldige darin befinden, scheitern lassen. Eine Abwägung "Leben gegen Leben" verstoße gegen das Grundgesetz.
Unter der Hand bezeichneten die Piloten die Haltung von Jung, im Fall X nur Piloten einzusetzen, die auch ohne klare gesetzliche Grundlage den Abschussbefehl befolgen würden, "als nicht nachvollziehbar". Die Piloten stellten die Frage, wie der Minister in einem Ernstfall verfahren wolle. Sollten die Offiziere in einer Alarmsituation erst einmal antreten und dann befragt werden: "Wer ist bereit zu fliegen?"
Da sich die Politiker bislang nicht auf eine klare gesetzliche Grundlage in der Frage eines rechtlich einwandfreien Luftsicherheitsgesetzes einigen könnten, würden sich die Militärpiloten "zwangsläufig in einem rechtsfreien Raum befinden". Der Pilot müsse sich nach einem Abschuss wegen Mordes vor Gericht verantworten. Wenn er den Befehl verweigern würde, könnte er den Dienst quittieren. Die Piloten sehen sich in dieser Situation einem " unauflösbaren Dilemma" gegenüber.
Der Minister muss sich nach Auffassung der Luftwaffenpiloten den Vorwurf gefallen lassen, gegen den Grundsatz zu verstoßen, dass der Schutz der Passagiere stets Priorität habe. Er könne einen Abschuss nicht mit "übergesetzlichem Notstand" begründen oder einfach sagen, solange keine Rechtsgrundlage vorhanden sei, müssten halt "andere Regeln gelten", erklärten die Offiziere.
Während in Deutschland heftig über ein Gesetz zum Abschuss entführter Passagierjets diskutiert wird, verfügen andere europäische Staaten bereits über entsprechende Regelungen. In Großbritannien dürfen zivile Maschinen, die von Terroristen als Waffen benutzt werden, von der Luftwaffe abgeschossen werden. Auch in Russland ist es grundsätzlich erlaubt, entführte Flugzeuge abzuschießen. In Tschechien kann nur der Verteidigungsminister den Abschuss eines Zivilflugzeuges befehlen. In Frankreich ist vorgesehen, dass der Premierminister über den Abschuss eines Flugzeuges entscheidet, das die Sicherheit des Landes bedroht.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September in den Vereinigten Staaten erhielt die US-Luftwaffe den Befehl, auch eine Passagiermaschine abzuschießen, "wenn anders die Gefahr für den Verlust von noch mehr Menschen nicht abgewendet werden kann". Ist der Präsident in einer entscheidenden Minute zur Befehlserteilung nicht in der Lage, hat sogar der oberste diensthabende General das Recht, den Befehl zum Abschuss zu geben. (ddp)
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