Schriftgröße

PIN-Code und Fingerabdruck

Von MARKUS DECKER, 21.09.07, 20:35h

Die Koalition einigt sich auf erste Rahmenbedingungen eines neuen Ausweisgesetzes.

Berlin - Dieter Wiefelspütz versprüht am Freitag Optimismus. „Das ist eine Revolution für den Verbraucherschutz im Internet“, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Im Übrigen sei das Vorhaben schon ziemlich weit gediehen. Ende 2009 soll es losgehen.

Die große Koalition will zu diesem Zeitpunkt mit der Einführung elektronischer Personalausweise beginnen. Die „Eckpunkte zur Änderung des Personalausweisgesetzes“ liegen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor. Die Initiative für das Projekt geht vom Bundesinnenministerium aus und findet bislang die grundsätzliche Zustimmung der Innenexperten von Union und SPD. Am Donnerstag, so die beiden Fraktionsvize Bosbach und Wiefelspütz einhellig, habe man sich bei einer internen Beratung mit den Eckpunkten des Gesetzentwurfes befasst. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ kam man überein, den Entwurf bis Ende des Jahres fertig stellen zu wollen. In der ersten Jahreshälfte 2008 soll er ins Kabinett eingebracht und später vom Parlament verabschiedet werden. Würde das Ganze Wirklichkeit, wären die Konsequenzen erheblich.

Auch beim Internetkauf

Der elektronische Personalausweis soll die Größe einer Scheckkarte haben und wie bisher ein sichtbares digitales Foto enthalten. Zusätzlich sollen auf ihm zwei unsichtbare Fingerabdrücke des linken und des rechten Zeigefingers sowie ein PIN-Code gespeichert werden. Vor allem Letzterer hätte es in sich.

Mit Personalausweis und PIN-Code, so Wiefelspütz, müssten sich Bürger registrieren lassen, wenn sie auf elektronischem Wege mit Verwaltungen in Kontakt treten - beispielsweise dann, wenn sie ein Auto anmelden oder nachfragen wollen, wie viele Punkte sie bei der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg haben. Auch zur Registrierung bei Wahlen könnte der Code eingesetzt werden. Möglicherweise werde er zu Rationalisierungsmaßnahmen in den Verwaltungen führen, heißt es.

Der PIN-Code käme zudem bei kommerziellen Geschäften im Internet zum Tragen. Käufer etwa bei „ebay“ müssten ihren Code nennen. Umgekehrt müssten sich im Internet tätige Unternehmen ihrerseits registrieren lassen, um den PIN-Code einfordern zu dürfen. Hingegen legt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Wert darauf, dass nicht der PIN-Code selbst im Internet verbreitet wird. Vielmehr müsse es so sein, dass man den Code am heimischen Computer eingibt. Dieser könne dann die elektronische Signatur des Personalausweises für das Internet freischalten - so wie die Geheimnummer am Geldautomaten die EC-Karte freischaltet.

In den Eckpunkten steht: „Die zunehmende Verlagerung von Lebenssachverhalten in die Online-Welt erfordert einen einheitlichen sicheren Identitätsnachweis auch auf elektronischem Wege. Ohne diesen ist die bürgerfreundliche Verlagerung vieler Dienstleistungen des Staates und privater Unternehmen in das Internet nicht möglich.“ Wiefelspütz fügt hinzu: „Das ist der Ausweis fürs Internet.“ Dieser mache nicht bloß Geschäfte im Netz sicherer. Er schütze auch vor Missbrauch. Das Dokument könne in Kombination mit dem PIN-Code verhindern helfen, dass Minderjährige sich online Alkohol, Waffen oder pornographisches Material besorgten. Denn es gebe Aufschluss über das Alter seines Inhabers. Umgekehrt könne man auf diese Weise unterbinden, dass pädophile Erwachsene in Chatrooms von Jugendlichen eindringen. Allerdings könne man die Einführung des elektronischen Personalausweises nicht übers Knie brechen, findet der SPD-Politiker. „Wir werden das sehr, sehr intensiv unter Datenschutz- und Akzeptanzgesichtspunkten zu diskutieren haben.“

Fest steht: Würde man 2009 mit der Ausgabe der Ausweise beginnen, wäre deren Einführung etwa zehn Jahre später abgeschlossen. Fest steht überdies: Anders als beim Reisepass, auf dem schon bald neben dem digitalen Foto Fingerabdrücke gespeichert werden sollen, ist jeder Bundesbürger verpflichtet, einen Personalausweis zu haben und mit sich zu führen. Das Vorhaben betrifft also alle Deutschen, die älter sind als 16 Jahre.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Umfrage

Sollten Rauchmelder Pflicht werden?
Nach dem tödlichen Brand in Aachen will die NRW-Landesregierung Rauchmelder zur Pflicht machen. Für Installation und Wartung sollen die Mieter selbst aufkommen. Ist der Vorstoß richtig?


Bildergalerien


Jahresrückblick


ksta-blogs.de


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Neue Videos – Politik/Nachrichten




Meistgelesene Artikel


Kolumne


Hintergrund


Die andere Meinung


Mein ksta.de


Forum


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Dienste