Von CHRITIAN RATH, 07.10.07, 21:41h
Von Quellen-TKÜ spricht man, wenn die Telekommunikations-Überwachung (TKÜ) nicht beim Betreiber des Telefonnetzes, sondern direkt auf einem der beteiligten Computer stattfindet. Dabei wird die gleiche Software wie beim heimlichen Ausspähen von Computer-Festplatten benutzt.
Die Quellen-TKÜ setzt an, bevor die Daten verschlüsselt werden, zum Beispiel am Mikrofon des Computers oder bei der Tasteneingabe.
Diskutiert wird über diese Möglichkeit schon seit längerem, aber hiermit erklärte die Bundesregierung erstmals, dass die Software bereits angewandt wird. Und weil hier die gleiche Hacker-Software - Kritiker sprechen vom Bundestrojaner - benutzt wird wie beim heimlichen Ausspähen von Computer-Festplatten, weiß man nun, dass der Staat auch hierzu technisch durchaus in der Lage wäre.
Innenminister Schäuble hält die Quellen-TKÜ für zulässig. Justizministerin Zypries (SPD) prüft seit Monaten, ob sie das auch so sieht. Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD, protestierte am Sonntag gegen die Praxis der Zollfahndung. „Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage.“Auch FDP-Frau Piltz und Petra Pau von der Linksfraktion sehen den Zoll auf „rechtlich nicht gedecktem Terrain“. Erstaunlich ist, dass gerade die Zollfahndung vorprescht. „Dort geht es doch um Schmuggel, Schwarzarbeit und Steuerdelikte, nicht aber um Terrorismus“, wundert sich FDP-Frau Piltz. Dagegen haben das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nach Angaben der Regierung bisher noch keine Quellen-TKÜ durchgeführt. Selbst während der mehrmonatigen Überwachung der islamistischen Bombenbastler um Fritz G. sei keine Quellen-TKÜ angewandt worden, hatte jüngst auch BKA-Chef Jörg Ziercke dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt.
Ob Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst bereits Internet-Telefonate mit Quellen-TKÜ abhören, ließ die Bundesregierung offen.
Wie der „Spiegel“ am Wochenende meldete, soll auch das bayerische Landeskriminalamt bereits in mehreren Fällen auf den Computern von Verdächtigen Hacker-Software installiert haben, um Internet-Gespräche abzufangen. Der LKA-Sprecher Ludwig Waldinger hat diese Meldung gegenüber „tagesschau.de“ inzwischen teilweise dementiert. Zwar habe das Landeskriminalamt in weniger als zehn „Fällen von schwersten Straftaten und mit richterlicher Genehmigung“ über das Internet geführte Gespräche von Verdächtigen abgehört. Dabei sei aber keine Abhör-Software auf den Computern der Verdächtigen installiert worden, es läge damit gar keine Quellen-TKÜ vor.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Februar ist klar, dass die Polizei Festplatten von Computern nur mit einer ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis durchsuchen darf. CDU / CSU und SPD verhandeln seit Monaten darüber. Für die Quellen-TKÜ hielt Innenminister Schäuble bisher kein neues Gesetz für erforderlich, weil es ja nur um das Abhören von Telefongesprächen gehe. Am Sonntag hat sich SPD-Experte Dieter Wiefelspütz aber erstmals festgelegt, dass die SPD hierfür eine Regelung verlangt - was die Verhandlungen weiter erschwert.
Manches spricht dafür, eine eigene Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ zu schaffen. So wird das Mikrofon des Computers nicht nur für Telefonate benutzt, sondern zum Beispiel auch zum Aufsprechen eigener Memos. Und die Tastatur dient nicht nur zum Tippen von E-Mails, sondern auch von Texten, die lediglich auf dem eigenen Computer gespeichert werden sollen. Der staatliche Zugriff lässt sich eben nicht exakt auf Telekommunikation begrenzen.
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