Schriftgröße

Hohe Haftstrafen im Foltermord-Prozess

Von Benjamin Jeschor, 04.10.07, 10:02h, aktualisiert 04.10.07, 21:36h

Die drei Angeklagten im Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg müssen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren verbüßen. Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass die Jugendlichen ihren Mithäftling zum Selbstmord gezwungen haben.

JVA Siegburg
Bild vergrößern
Blick auf einen Trakt der Justizvollzugsanstalt Siegburg.
JVA Siegburg
Bild verkleinern
Blick auf einen Trakt der Justizvollzugsanstalt Siegburg.
Bonn/Siegburg - Mit der Urteilsverkündung ging am Donnerstagmittag am Bonner Landgericht der Prozess um den Foltermord an dem 20 Jahre alten Häftling Hermann H. im Siegburger Gefängnis zu Ende. Das Interesse der Öffentlichkeit an diesem grausamen Fall war so groß, dass noch nicht einmal alle Zuhörer im größten Sitzungsaal des Landgerichts Platz fanden. Nach 12 Verhandlungstagen wurde der gerade 18 Jahre alt gewordene Danny K. wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu der höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Die Mitangeklagten Ralf A. und Pascal I. wurden wie erwartet als Heranwachsende einem Erwachsenen gleich gestellt. Allerdings machte die Jugendschwurgerichtskammer von einem selten angewandten Paragrafen Gebrauch, der bei sehr jungen Erwachsenen für Mord eine zeitlich begrenzte Haft zwischen zehn und 15 Jahren vorsieht. Im Gegensatz dazu wird Mord im Erwachsenenstrafrecht mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung bestraft.

Der 20 Jahre alte Pascal I. wurde aufgrund dieser Ausnahmeregelung zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Eine 14-jährige Haftstrafe erhielt der 21 Jahre alte Ralf A., da er sich nicht an der Vergewaltigung des Zellengenossen beteiligte.

Junge Männer zeigten keine sichtbare Regung

Eine sichtbare Regung zeigten die drei jungen Männer während der Urteilsverkündung nicht. Wie an den vorherigen Verhandlungstagen stütze sich Danny K. auf seine linke Hand und wandte sich vom Publikum ab. Beinahe apathisch wirkte Ralf A., der die gesamten zwei Stunden starr vor sich auf den Tisch blickte. Als einziger Angeklagter schaute sich Pascal I. auch im Publikum um. Jeglichen Augenkontakt zu den auf der Nebenklägerbank sitzenden Mutter, Bruder und Schwester des Opfers vermieden alle drei Täter. Am 11. November 2006 begann das Martyrium von Hermann H. in der Zelle Nummer 104 der Justizvollzugsanstalt in Siegburg laut Urteil mit einer Idee von Pascal I.: „Ohne Vorwarnung“ schlug der damals 19-Jährige mit einem in ein Handtuch gewickelten Stück Seife auf das im Bett liegende Opfer ein.

Diesem „Auslöser“ folgten mehrere Stunden, in denen sich die Angeklagten „gegenseitig anstachelten“, so Richter Volker Kunkel, und Hermann H. misshandelten und demütigten. Dabei sei vor allem Danny K., der Jüngste, „Ideengeber und Initiator“ gewesen. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, das Opfer an der Toilettentür der Zelle aufzuhängen, wurde der 20-Jährige letztendlich mit einem in Streifen gerissenen Bettlaken erhängt.

Grausamkeit und niedrige Beweggründe

Das Gericht geht davon aus, dass die Täter aus Grausamkeit, niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat handelten. Das Vorgehen der drei Angeklagten wurde als „planvoll und alle Aspekte bedenkend“ bezeichnet. Nach dem Vorfall täuschten die Häftlingeeinen Selbstmord von Hermann H. vor. Aufgrund angeblicher psychischer Probleme wollten sie eine „Blitzentlassung“ erreichen. Zu möglichen Faktoren, welche die Tat eventuell begünstigten - wie die Zustände im Vollzug - wollte sich die Strafkammer nicht äußern.

Staatsanwalt Robin Faßbender kündigte im Anschluss an die Verhandlung an, rechtliche Schritte gegen die Verurteilung von Pascal I. zu prüfen. Der Ankläger hatte bei dem 20-Jährigen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Während die Verteidigung von Ralf A. das Urteil vermutlich akzeptieren wird, wollen die Anwälte von Pascal I. und Danny K. über eine mögliche Revision gegen das Urteil nachdenken.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Anzeige




Bildergalerien


Extra


Aktion


Das Musik-Event 2011



Die Bahnhofsreporterin


WAS.WANN.WO.


Aktuelle Verkehrsinfos


Neue ksta.tv-Videos aus der Region


RHEINLAND WETTER


Aktion


Twitter


Top-Links (Anzeige)


Stadtmenschen Community


Extra


Dienste