Von TIM STINAUER, 07.11.07, 20:09h
Bei der Staatsanwaltschaft stößt die Haftverschonung hingegen auf Unverständnis. „Wir prüfen, ob wir eine weitere Beschwerde einlegen“, sagte Behördensprecher Günther Feld. Schon einmal, wenige Wochen nach der Tat im Februar, hatte ein Richter Erdinc H. aus der Untersuchungshaft entlassen und in ein Erziehungsheim nach Krefeld geschickt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Weil der 17-Jährige sich in dem Heim nicht an die Auflagen gehalten hatte, war er im Juli erneut inhaftiert worden.
Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Zum Prozess kommt es nach den Worten von Amtsgerichtssprecher Jürgen Mannebeck wohl erst nächstes Jahr: „Wir warten noch auf ein Gutachten, das Auskunft darüber geben soll, ob das Opfer dauerhafte Schäden erlitten hat.“
Waldemar W. war mit den vier Kindern seiner Lebensgefährtin im Alter von sieben bis elf Jahren auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier, als er vom mutmaßlichen Haupttäter Erdinc H. und weiteren Mitgliedern einer Jugendbande The New Generation of Gernsheimer an einer Telefonzelle überfallen und zusammengeschlagen wurde. Das Opfer war mit dem Kopf gegen die Glasscheibe geprallt, bewusstlos zu Boden gegangen und lag anschließend mehrere Wochen im Koma.
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