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Vier Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Von JOHANNES BÜHL, 12.11.07, 18:12h

Euskirchen - Ein 37-Jähriger hatte sexuelle Handlungen an seiner Tochter fptprgafiert und per E-Mail verschickt. Im Strafmaß ging das Gericht noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. "Für solche Täter kann es keine Gnade geben."

Euskirchen - Weil er seine eigene kleine Tochter sexuell missbraucht hat, muss der 37-jährige Karl S. (Name geändert) für vier Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte gestern das Jugendschöffengericht Euskirchen. Der Angeklagte, der in Weilerswist lebt, war voll geständig.

Der Prozess wäre beinahe geplatzt. S. glänzte zum Sitzungsbeginn um 9 Uhr durch Abwesenheit. Er sei, so erzählte er es später seinem Pflichtverteidiger Michael Hermans, nicht rechtzeitig aufgewacht, weil er ein starkes Schlafmittel genommen habe. Jugendrichter Hilmar von der Recke erreichte den Weilerswister gegen 9.15 Uhr telefonisch daheim und gab ihm weitere 30 Minuten, um vor Gericht zu erscheinen. Andernfalls werde Haftbefehl ergehen. Dazu kam es prompt, als S. um 9.47 Uhr immer noch nicht da war.

Die Verhandlung wurde beendet, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte - da tauchte der Angeklagte unerwartet doch im Amtsgerichtsgebäude auf. Als er einen Justizwachtmeister nach dem Weg zum Gerichtssaal fragte und seinen Namen nannte, bekam er eine überraschende Antwort zu hören: „Ich muss Sie festnehmen.“

S. wurde in Handschellen gelegt und war fast schon auf dem Weg in die Justizvollzugsanstalt Rheinbach. Weil aber alle Prozessbeteiligten noch im Euskirchener Gericht waren, kam es doch zur Hauptverhandlung. Der 37-jährige wurde in Handschellen in den Saal geführt, der Haftbefehl aufgehoben. Die Handschellen konnten wieder abgenommen werden. Der Staatsanwalt trug die Anklagepunkte vor, die Karl S. nach recht kurzer Zeit auch in vollem Umfang einräumte.

Demnach hat Karl S. seine Tochter in elf Fällen sexuell missbraucht. Er verging sich an ihr, wenn sie ihn in Weilerswist besuchte. Der 37-Jährige und die Mutter des Kindes sind geschieden und teilen sich das Sorgerecht. Zu Beginn des Tatzeitraumes ( Februar 2004 bis Januar 2006) war das Kind noch nicht einmal sechs Jahre alt.

Wie es in der Anklageschrift hieß, ließ S. seine Tochter wiederholt nackt posieren, um diverse sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Seine Taten hielt Karl S. mit einer Kamera fest. Die Fotografien, die so entstanden, gab er per E-Mail an Dritte weiter, mit denen er kinderpornografische Aufnahmen tauschte. Als die Polizei den Computer eines anderen Pädophilen unter die Lupe nahm, kam sie auch dem Weilerswister auf die Spur. Bei einer Durchsuchung entdeckten die Ermittler in der Weilerswister Wohnung zahlreiche Dateien mit kinderpornografischen Bildern, gespeichert auf PC, CD und DVD.

Richter von der Recke versuchte zu ergründen, was in S. vorging, als er sich an seiner wehrlosen Tochter verging. „Man muss sich doch fragen: Was ist mit mir los?“ Der Angeklagte gab aber keine erhellende Antwort. Wohl sagte er, er habe sein Kind auf schwerste Weise „verletzt, beleidigt und gekränkt“. Auch habe er sich „zwischendurch Vorwürfe gemacht“. Das Geschehene könne er nicht wiedergutmachen. „Es tut mir wirklich alles furchtbar, furchtbar leid.“

Das Jugendschöffengericht hielt ihm bei der Festlegung des Strafmaßes zugute, dass er - anders als im Ermittlungsverfahren - ein umfassendes Geständnis ablegte, seiner Tochter so eine Aussage vor Gericht ersparte und er bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Negativ wirkte sich aus, dass er keinen ernsthaften Versuch unternommen habe, sich therapeutischer Hilfe zu bedienen, „damit Sie von ihrer pervertierten Denkweise wegkommen“, sagte der Richter.

S. hatte anfangs erzählt, über eine Therapie nachgedacht zu haben, nachdem die Polizei ihm auf die Schliche gekommen war. Entsprechende Versuche hätten sich aber „schwierig gestaltet“. Von der Recke kommentierte diese und andere ungenaue Einlassungen mit dem Satz: „Sie reden in Rätseln.“

Der Richter sagte auch, es hätten sich nur deshalb keine weiteren Taten ereignet, „weil Ihre Ex-Frau sich weigerte, das Kind weiterhin an Sie herauszugeben“. Der Angeklagte hatte seinem Pflichtverteidiger Michael Hermans erzählt, er sei depressiv. Vor Gericht sagte er, er habe zwischenzeitlich mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen. „Das wäre Feigheit und würde nichts besser machen“, meinte von der Recke.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Gesamtstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten Haft. Zudem müsse die DNA des Weilerswisters beim Bundeskriminalamt hinterlegt werden. Dies ist nach Hermans' Angaben bereits geschehen. Das Gericht ging über die Forderung der Anklagevertreterin hinaus und schöpfte den ihm zustehenden Strafrahmen, vier Jahre, voll aus.

Von der Recke bekräftigte, was die Rechtsanwältin Anke Sefrin als Vertreterin der Nebenklage erwähnt hatte: Weil Karl S. die Missbrauchsfotos per E-Mail an Dritte weitergab, habe er in Kauf genommen, „dass die Aufnahmen womöglich ewig rund um den Erdball von PC zu PC wandern“. Seine Tochter müsse also befürchten, dass auch später noch Bilder von ihr im Internet auftauchen könnten.

Sefrin fügte hinzu, aus dem Geständnis gehe nicht hervor, „ob dem Angeklagten klar ist, was er seiner Tochter angetan hat“. Es sei schlimm, dass er sich nicht um eine Therapie bemüht habe. Diese Nachlässigkeit legte ihm auch sein Pflichtverteidiger Hermans zur Last, der das Strafmaß im Übrigen ins Ermessen des Gerichts stellte.

Richter von der Recke sprach in der Urteilsbegründung deutliche Worte: Die Anträge der Staatsanwaltschaft seien „sehr milde“ ausgefallen, das Gericht halte die Höchststrafe, die es verhängen könne, für angemessen: „Für solche Täter kann es keine Gnade geben. Das will das Gericht auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich machen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.



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