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Bohlens Art ist eine Kunst

Von DETLEF SCHMALENBERG, 12.11.07, 14:32h, aktualisiert 13.11.07, 09:44h

Für das Sozialgericht Köln ist der viel gescholtene Dieter Bohlen in der Rolle des Jury-Mitglied bei "Deutschland sucht den Superstar" ein Künstler. Dieser juristische Ritterschlag kommt RTL ganz schön teuer zu stehen.

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Ist Dieter Bohlens Juroren-Tätigkeit als Kunst zu werten?
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Ist Dieter Bohlens Juroren-Tätigkeit als Kunst zu werten?
Auf das Niveau des Gebotenen kam es beim Gerichtsentscheid nicht an.

Köln - Wer könnte ernsthafte Zweifel hegen? Ist Dieter Bohlen, Interpret und Autor bahnbrechender Songs wie „Cheri Cheri Lady“ und „Brother Louie“, ein Künstler? Ist der Mann, der (zugegeben) zu Beginn seiner Karriere im rosa Trainingsanzug auftrat, nach 150 Millionen verkauften Platten, einer hinreichend beachteten Kurzehe, zwei Büchern, einem Film und nach in unzähligen Fernsehauftritten verbreiteten Weisheiten wie „du guckst wie ich beim Kacken“ nicht ein Gesamtkunstwerk?

Ausgerechnet der TV-Sender RTL, häufiger Arbeitgeber des „Poptitan“, wagt daran zu zweifeln.

Zumindest teilweise. Genau gesagt geht es um Bohlens Tätigkeit als Jury-Mitglied bei „Deutschland sucht den Superstar“. Die Geschichte dieses Irrtums beginnt im Sommer 2006 mit einer Steuerprüfung bei RTL. Die Prüfer finden in den Büchern der Jahre 2002 bis 2006 Honorare in Höhe von etwa elf Millionen Euro, die der Fernsehsender nicht bei

der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet hat. Die KSK dient der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten. Sie finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten, Mitteln des Bundes und den Pflichtabgaben von Unternehmen, die Kunst verwerten. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den Gagen der Künstler. Ein Teil der

elf Millionen Euro, die die Steuerprüfer bei RTL beanstandet hatten, waren als Honorare an die DSDS-Juroren ausgezahlt worden. Obwohl der Fernsehsender den größten Teil der geforderten Nachzahlungen beglich, sind die TV-Macher jedoch der Ansicht, dass gerade für die Musik-Jury keine KSK-Abgaben entrichten müssen. Denn

Bohlen und Co hätten zwar „einen Beitrag zum Unterhaltungswert“ der Sendung geliefert, jedoch nicht durch „künstlerische Leistungen“, sondern lediglich mit „Expertenmeinungen“ zu den Auftritten der Nachwuchssänger überzeugt. „Expertisen“ wie „wenn ich meinem Hund 'ne Currywurst in den Hintern schiebe, dann macht der auch solche

Geräusche“ oder „wenn du deine Stimmbänder in die Mülltonne schmeißt, ist das artgerechte Haltung“ oder „du kannst Kakerlaken ins Koma singen“: Alles nur schnöder Fachkommentar, gar nichts Kunstvolles dabei?

Kakerlaken im Koma

Nein, meinten gestern die Richter des Sozialgerichtes Köln, wo RTL gegen den Gebührenbescheid der Sozialkasse geklagt hatte (Az. S 23 KR 3 / 07). „Darbietungen“ seien bereits dann als Kunst zu werten, wenn sie „nur in Ansätzen eine freie, schöpferische Tätigkeit beinhalten“. Selbst in den Verträgen der DSDS-Juroren wird eine „eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen“ verlangt. Auf das „Niveau des Gebotenen“ komme es nicht an, betonten die Sozialrichter. 173 000 Euro soll RTL jetzt an die Künstlersozialkasse nachzahlen.



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