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„Es braucht kundige Hilfe beim Suizid“

Erstellt 15.11.07, 21:48h

Ludwig A. Minelli, Gründer der Sterbehilfe-Vereins Dignitas äußert sich über den Umgang mit dem Wunsch nach Freitod.

Ludwig A. Minelli, Gründer der Sterbehilfe-Vereins Dignitas äußert sich über den Umgang mit dem Wunsch nach Freitod.

KÖLNER STADT-ANZEIGER: Herr Minelli, Ihr Verein Dignitas wirbt mit dem Slogan „Menschenwürdig leben, menschenwürdig sterben“ für seine Dienstleistung. Jetzt haben Sie zwei Deutsche beim Suizid in einem Kombi auf einem Parkplatz begleitet. Ist es das, was Sie unter „menschenwürdig sterben“ verstehen?

LUDWIG A. MINELLI: Die Frage, ob irgendetwas im Zusammenhang mit dem Leben oder Sterben eines Menschen würdig ist, kann nur von dem betreffenden Menschen selbst beantwortet werden, nie von einem Dritten. In den zwei Fällen haben beide Dignitas-Mitglieder diesen Weg einer Freitodbegleitung in einem anonymen Hotelzimmer vorgezogen. Ihre eigenen Fahrzeuge standen ihnen näher; es waren ihre eigenen Räume. . .

. . .die, von allen einsehbar, auf einem Parkplatz standen.

MINELLI: Die Verkürzung auf den Begriff „Freitodhilfe auf Parkplatz“ ruft ein völlig falsches Bild hervor. In Wahrheit stand das Fahrzeug jeweils am Rande einer großen Wiesenfläche, die vollständig umwaldet ist, ganz nahe einem Ausflugsrestaurant, das zurzeit geschlossen ist.

Ihre Kritiker werfen Ihnen vor, Sie hätten den öffentlichen Ort bewusst gewählt, um die Behörden zu zwingen, Genehmigungen für Sterbezimmer in Mietwohnungen zu erteilen.

MINELLI: Der Vorwurf ist - wie fast alles, was die Medien über Dignitas transportieren - vollständig falsch. Seit langem befasse ich mich nicht mehr mit den Fragen der Vorbereitung von Freitod-Begleitungen. Das wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Dignitas selbstständig erledigt. Ich bin im Vorfeld nur einmal gefragt worden, ob ich etwas dagegen hätte. Dazu habe ich erklärt: Wenn es die Mitglieder so wünschen, dann haben wir das zu respektieren.

Dennoch hat Dignitas mit dem öffentlichen Freitod ein Schlaglicht darauf geworfen, dass der Verein keine Räume zum Sterben hat. Verbietet es die Sensibilität des Themas nicht, Politik auf dem Rücken seiner Mitglieder auszuüben?

MINELLI: Dignitas betreibt keine Politik auf dem Rücken von Menschen, die ihr Leben aus zureichenden Gründen beenden möchten; es ist umgekehrt: Es ist die deutsche Politik, die sich der Freiheit in den Weg stellt und die schwer leidende Menschen zwingt, ihr Land zu verlassen, um sich zu fremden Menschen in der Schweiz zu begeben - nur um ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen zu können.

Wer unbedingt sterben will, muss dafür nicht in die Schweiz fahren.

MINELLI: Nein, aber nach Forschungsergebnissen, auf die sich auch die Schweizer Bundesregierung abstützt, muss er mit einem Risiko von 49 zu 1 damit rechnen, dass ihm der Suizid misslingt. Zahllos sind die Fälle, in welchen Menschen, die ihr Leben selbst beenden wollten, es nur geschafft haben, ihre Gesundheit noch zusätzlich zu beeinträchtigen. Deshalb braucht es kundige Hilfe beim Suizid, und diese hat den Vorteil, dass mit jedem Menschen, der sich darum bemüht, zuerst darüber gesprochen werden kann, ob ihm nicht besser zum Leben hin geholfen würde.

Wie oft kommt es vor, dass sich Ihre Mitglieder am Ende dieser Beratung für das Leben entscheiden?

MINELLI: Tatsächlich weist eine deutsche Studie nach, dass 70 Prozent der Dignitas-Mitglieder, welche die Mitteilung erhalten haben, ein Schweizer Arzt wäre bereit, für sie das erforderliche Rezept zu schreiben, sich nach dieser Mitteilung nie mehr bei Dignitas melden. Weshalb? Weil sie von diesem Augenblick an wissen, dass ihnen geholfen werden könnte, wenn sie es nicht mehr aushalten. Und von da an leben sie ihr Leben angstfrei zu Ende.

Wo verläuft die Grenze zwischen Suizid und Töten auf Verlangen?

MINELLI: Tötung auf Verlangen - man könnte auch sagen: aktive Sterbehilfe - ist auch in der Schweiz verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Bei der Beihilfe zum Suizid, die wir und andere Organisationen leisten, beendet ein Mensch sein eigenes Leben selbst mit Hilfe eines sonst nicht mehr erhältlichen Medikaments, und die Organisationen sorgen dafür, dass der sterbewillige Mensch sein Leben schmerz- und risikofrei beenden kann. Das bedeutet, dass der sterbewillige Mensch den letzten Akt in seinem Leben selbst durchführen muss.

Langfristig plant Dignitas, die gesetzliche Zulässigkeit des begleiteten Suizids mit Musterprozessen auch in Deutschland durchzusetzen. Wie gehen Sie dabei vor?

MINELLI: Das wird sich dann zeigen.

Mehrere CDU-Justizminister bereiten hierzulande eine Gesetzesinitiative vor, um Organisationen wie Dignitas die Hilfe zum Freitod zu verbieten. Politisch hat Ihnen die Aktion also mehr geschadet als genutzt.

MINELLI: Eine Initiative der Länder Saarland, Hessen und Thüringen liegt bereits seit längerem beim Bundesrat. Nach Ansicht maßgebender deutscher Juristen widerspräche sie sowohl dem Grundgesetz als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte die Initiative vom Bundesrat angenommen werden, müsste ihr dann auch noch der Bundestag zustimmen. Das wird sicher noch einige Zeit dauern.

Bis dahin werden Sie auch Wünsche von Mitgliedern erfüllen, die lieber auf Parkbänken als in ihren Pkws sterben wollen?

MINELLI: Wir nehmen das Recht auf Selbstbestimmung ernst.

Das Gespräch führte Antje Hildebrandt



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