Von CHRISTIAN RATH, 20.11.07, 21:43h
Karlsruhe - Immer mehr Bundesländer erlauben ihrer Polizei, die Nummernschilder vorbeifahrender Autos per EDV mit Fahndungsdateien abzugleichen. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von drei Autofahrern, die eine solche „Fahndung ins Blaue hinein“ ablehnen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung. Die kritischen Nachfragen der Richter deuteten darauf hin, dass sie den Kennzeichen-Abgleich zwar nicht generell ablehnen, aber präzisere gesetzliche Regeln fordern werden. Mit dem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.
Die Kameras stehen am Straßenrand, scannen in Sekundenbruchteilen die Kennzeichen und prüfen, ob die Fahrzeuge gestohlen sind oder ob nach ihren Haltern gesucht wird. In Karlsruhe wurden gestern nur die Polizeigesetze von Hessen und Schleswig-Holstein überprüft. Aber sechs weitere Länder von Hamburg bis Bayern haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) will jedoch kein entsprechendes Gesetz einführen. In Hessen wurden in diesem Jahr bereits eine Million Fahrzeuge auf diesem Wege kontrolliert, dabei gab es rund 300 „Treffer“. Kläger-Anwalt Udo Kauß aus Freiburg kritisiert jedoch, dass bei solchen Kontrollen zunächst jeder Autofahrer miterfasst wird. Das sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das „Recht, sich frei und ohne polizeiliche Kontrolle im öffentlichen Raum zu bewegen“. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) erklärte den Eingriff dagegen zur „Bagatelle“. Kennzeichen, nach denen nicht gesucht wird, würden schließlich im Computer sofort wieder gelöscht.
Allerdings ist auch der Nutzen des Abgleichs eher gering. Ganz überwiegend werden Fahrzeuge identifiziert, bei denen der Halter lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat.
Für Anwalt Kauß hat der automatisierte Abgleich der Nummernschilder aber eine andere Qualität. „Wenn das hier nicht verfassungswidrig ist“, wandte er sich an die Richter, „dann werden in einigen Jahren auch die Gesichter aller vorbeilaufenden Personen biometrisch mit den Fahndungslisten abgeglichen.“
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