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Selbstherrliche Ablehnung

Von Kirsten Boldt, 22.11.07, 19:52h, aktualisiert 22.11.07, 22:37h

An einer katholischen Angebotsschule soll nach dem Wunsch des Erzbistums Köln kein bilingualer deutsch-türkischer Unterricht von muslimischen Lehrern erteilt werden. Die tiefe Enttäuschung des Schulleiters über die selbstherrliche Ablehnung ist nachvollziehbar:

An einer katholischen Angebotsschule soll nach dem Wunsch des Erzbistums Köln kein bilingualer deutsch-türkischer Unterricht von muslimischen Lehrern erteilt werden. Zwar kann die Kirche das rein rechtlich betrachtet gar nicht verlangen, der Schulleiter hat sich dem deutlichen Wunsch aber gebeugt - verständlich, weil er weiterhin seine Schule unter dem Markenzeichen „katholisch“ führen will. Seine tiefe Enttäuschung über die selbstherrliche Ablehnung ist nachvollziehbar: Seine Schüler, die beim ergänzenden Angebot die Gewinner sein sollten, sind schließlich die Verlierer. Es steht außer Zweifel, dass der bilinguale Unterricht vielen von ihnen weit bessere Chancen für die Zukunft gegeben hätte. Das zeigen Studien an anderen Kölner Schulen deutlich. Die Zollstocker Eltern hätten von diesem Mehrwert sicher auch noch überzeugt werden können.

Doch auch die Bezirksregierung, die schon lange nach einer Grundschule für das zweisprachige Angebot sucht, hat sich der Ablehnung des Generalvikars gebeugt. Und das ist bedenklich. Denn ganz gleich, welche Beweggründe es dafür gab - in erster Linie muss das Wohl der Kinder im Blickpunkt stehen. Dafür sollte die Bezirksregierung streiten. Bildung ist ein Menschenrecht, es darf in unserer Gesellschaft kein teilbares Gut sein. Weder für Politiker noch für die christlichen Kirchen.



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