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Spätabtreibung: Ein ganz legaler Skandal

Von Stefan Sauer, 13.12.07, 22:00h, aktualisiert 14.12.07, 08:19h

Mehr als 2000 ungeborene Kinder pro Jahr werden nach der zwölften Schwangerschaftswoche getötet, weil sie behindert sind. Das reformierte Abtreibungsrecht ermöglicht, was es eigentlich verhindern sollte.

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Mehr als 2000 ungeborene Kinder pro Jahr werden nach der 12. Schwangerschafswoche getötet.
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Mehr als 2000 ungeborene Kinder pro Jahr werden nach der 12. Schwangerschafswoche getötet.
Im Sommer 1997 war Tim schon so gut wie tot. Zehn Stunden lang kämpfte der Junge ums Überleben. Es waren die ersten zehn Stunden nach seiner Geburt. Die Mediziner reagierten hilflos. Sie hatten prognostiziert, der durch die Trisomie 21 (Down-Syndrom) behinderte Junge werde tot zur Welt kommen. Die Mutter hatte sich dem Leben mit einem behinderten Kind nicht gewachsen gefühlt und sich für den Abbruch der Schwangerschaft entschieden. Doch Tim lebte. Erst nach langem Abwarten entschieden sich die Ärzte, das Neugeborene zu versorgen. Heute wächst Tim bei einer Pflegefamilie auf.

Das „Oldenburger Baby“, als das Tim vor zehn Jahren bekanntwurde, hat Glück gehabt. 2200 Ungeborene, die 2006 in Deutschland durch Spätabbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche abgetrieben wurden, haben dieses Glück nicht. Darunter waren 183 Ungeborene, die nach Ende der 22. Schwangerschaftswoche im Mutterleib getötet und anschließend durch künstlich eingeleitete Geburt zur Welt gebracht wurden, manche von ihnen noch kurz vor der natürlichen Niederkunft. Einige der insgesamt mehr als 3000 nach „medizinischer Indikation“ abgetriebenen Föten (etwa 800 werden vor der zwölften Woche abgetrieben) sind so stark geschädigt, dass sie nicht lebensfähig sind. Die allermeisten Abbrüche aber gründen auf einer Behinderung, mit der das Kind hätte leben können.

Dabei folgt all dies dem Buchstaben des Gesetzes. Seit der Reform des Paragrafen 218 im Jahr 1995 bleiben Abtreibungen auch nach der zwölften Woche straffrei, wenn der Arzt bei fortgesetzter Schwangerschaft „eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“ feststellt (siehe Rechtslage).

CDU-Abgeordneter spricht von „Früheuthanasie“

Längst beschäftigt die bedrückende Praxis nicht nur fundamentalistische Abtreibungsgegner. Die CDU / CSU-Bundestagsfraktion fordert so regelmäßig wie folgenlos, das Gesetz abzuändern - zuletzt im Sommer 2006. Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe bezeichnete die Spätabtreibungspraxis schon als „Früheuthanasie“ - eine Anspielung auf die Ermordung Behinderter durch die Nazis. Solche Zuspitzung freilich dient nicht unbedingt dem politischen Erfolg. Zwar halten auch Sozialdemokraten wie der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg die Praxis der Spätabtreibungen für „hochproblematisch“. Es dürfe nicht sein, „dass wir ungeborene Kinder töten, nur weil sie behindert sind“, sagt der SPD-Gesundheitsexperte. Dass trotzdem nichts geschieht, liegt an der Sorge der SPD, „das gesamte Paket des Paragrafen 218“ könnte aufgeschnürt, das geltende Recht also insgesamt in Frage gestellt werden. Wodarg plädiert daher für eine „verbindliche Neuregelung unterhalb des Gesetzes“.

Einig sind sich die Fachleute der Koalition wie auch der Bundesärztekammer (BÄK) darin, dass die Reform von 1995 an einem zentralen Punkt zum Gegenteil dessen geführt hat, was beabsichtigt gewesen war: Bis zur Reform sah das Gesetz die „embryopathische Indikation“ vor: Eine Behinderung des Ungeborenen war damit ein legaler Abtreibungsgrund. Kirchen und besonders Behindertenverbände drängten vehement und erfolgreich, diese Indikation abzuschaffen. Trotzdem hat die neue Rechtslage die Abtreibung behinderter Kinder keineswegs erschwert. Sie bleibt auf dem Umweg über die neu gefasste medizinische Indikation legal möglich. „Die »schwerwiegende seelische Beeinträchtigung« der Frau kann durch eine Behinderung des Kindes fraglos ausgelöst werden“, sagt Professor Heribert Kentenich, seit 1995 Chefarzt der Berliner Frauenklinik.

Gesetzesänderung befürwortet

Der international anerkannte Frauenheilkundler befürwortet eine Gesetzesänderung, denn anders als bei Abtreibungen bis zur zwölften Woche ist später eine Beratung nicht vorgeschrieben. „Sehr oft kommen Frauen unmittelbar nach der Diagnose, ihr Ungeborenes sei behindert, und wollen den Abbruch. Es ist stimmig, dass die Frauen geschockt sind. Es ist aber ebenso stimmig, dass in einer solchen Situation keine Entscheidungen über Leben und Tod gefällt werden dürfen“, so Kentenich.

Daher fordert die BÄK, eine Beratung vor allen Abbrüchen ins Gesetz aufzunehmen. „Es ist doch absurd, dass eine Schwangere in der zehnten Woche eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen muss, aber in der 15. oder 30. Woche nicht. Der Beratungsbedarf nimmt doch nicht ab, sondern zu, gerade wenn die Diagnose einer Behinderung des Kindes vorliegt“, sagt Kentenich. Zumal die Gefahr einer „positiven Falschdiagnose“ nach einer Untersuchung der Berliner Charité aus dem Jahr 2003 nicht unerheblich ist: In sechs Prozent der Abbrüche aufgrund diagnostizierter Fehlbildung stellte sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Behinderung vorlag.

Jede zehnte Frau leidet anch Abtreibung

Kentenich verweist auf einen anderes statistisch belegtes Faktum: Jede zehnte Frau leidet nach einer Abtreibung langfristig darunter. Der Chefarzt fordert daher: „Keine Entscheidung vor dem dritten Tag nach der Diagnose.“ Diese Zeit sei für eine umfassende Beratung zu nutzen, durch Selbsthilfegruppen von Eltern behinderter Kinder, durch Psychologen und Ärzte. Kentenich hat erlebt, was Beratung vermag, und nennt ein Beispiel: Eine Frau, die ihr Ungeborenes wegen eines fehlenden Beines abtreiben wollte, ließ sich davon überzeugen, das Kind auszutragen. Der Junge lebt heute mit einer Prothese, besucht eine normale Schule, ist kerngesund und die Familie glücklich.

SPD-Mann Wodarg schließt sich der Forderung nach umfassender Beratung an: „Es mag sein, dass eine Frau das Leben mit einem behinderten Kind für sich ausschließt und sagt: »Das halte ich nicht aus«. Aber die Gesellschaft hält es aus, gerade so eine reiche wie die unsere.“ Also doch eine Gesetzesänderung? Wodarg verweist auf die erforderlichen Mehrheiten. „Man muss nach dem jahrzehntelangen ideologisch geprägten Streit um den Paragrafen 218 erst einmal die Offenheit wecken, über das Problem der Spätabtreibungen zu sprechen. Vielleicht wächst jetzt eine Politiker-Generation heran, die nicht so vorbelastet ist.“ Vielleicht? „Hoffentlich!“



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