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Pflichtberatung bleibt frommer Wunsch

Von JOACHIM FRANK UND MATTHIAS PESCH, 13.12.07, 22:00h

Der Verein „donum vitae“ schlägt eine Gesetzesänderung vor.

Die Diagnose, ein schwerbehindertes Kind zu bekommen, ist für die werdenden Eltern erschütternd. Viele Frauen nähmen dann „innerhalb von 24 Stunden einen Abbruch vor“, sagt Bernadette Rüggeberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes „Frauen beraten / donum vitae NRW“. Eine Situation, mit der sich der von katholischen Christen gegründete Verein nicht abfinden will. Ähnlich wie die Bundesärztekammer fordert „donum vitae“ NRW bei Spätabtreibungen nach einer medizinischen Indikation eine verpflichtende psychosoziale Beratung, so wie sie nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches für einen Abbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vorgeschrieben ist, sowie eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch. „Wir möchten Mutter und Kind den gleichen Schutz bieten wie zu Beginn der Schwangerschaft“, sagt Rüggeberg. Zusammen mit der Medizinrechtlerin Ulrike Riedel hat der „donum vitae“-Bundesverband den Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung erarbeitet. Im Kern sieht der Text eine Pflichtberatung durch den Arzt vor. „Unser Entwurf soll auch der verbesserten öffentlichen Wahrnehmung des Themas dienen“, sagt Rüggeberg.

Politischer Wille fehlt

Doch selbst Befürworter einer Gesetzesänderung wie die Staatsministerin im Bundeskanzleramt Hildegard Müller (CDU), Mitglied im Bundesvorstand von „donum vitae“, sehen derzeit politisch keinen Weg dorthin.

Auffallend schmallippig kommentiert auch die katholische Kirche den „donum vitae“-Vorstoß. Offizielle Begründung: Die Kirche verurteile jede Form der Abtreibung - egal zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft diese erfolgt. Außerdem sehen kirchliche Experten die Gefahr, dass eine Pflichtberatung vor der Abtreibung eines behinderten Kinds schleichend die falsche Auffassung befördern könne, Behinderung sei ein legitimer Abtreibungsgrund.

Ulrike Riedel hält das für ein vorgeschobenes Argument. In Wahrheit gehe es um etwas ganz anderes: „Die Kirche will keine Beratungslösung, weil sie dann wieder einen Streit um den Beratungsschein am Hals hat.“ Wegen des schriftlichen Nachweises über die Beratung vor einer Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen hatte Papst Johannes Paul II. 1999 den Ausstieg der katholischen Einrichtungen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung angeordnet. Katholische Laien antworteten mit der Gründung von „donum vitae“: Eine Beratung im gesetzlichen System - also mit Beratungsschein - auf der Basis des christlichen Menschenbildes sollte so sichergestellt sein.

In der Beratungspraxis von „donum vitae“ spielt kirchenpolitisches Hickhack freilich keine Rolle. Im Blick sind hier die Frauen, die von der Behinderung ihres Kindes erfahren. „Sie sind zum ersten Mal mit dem Befund konfrontiert, stehen zum ersten Mal in einer existenziellen Entscheidungssituation, da wollen wir helfen“, sagt Bernadette Rüggeberg. Es gehe um eine reflektierte und differenzierte Entscheidung, die das Lebensrecht des Kindes, die Kräfte der Eltern, aber auch mögliche Unterstützung durch Dritte berücksichtige. „Mit einer Bevormundung der Frauen hat diese Beratung nichts zu tun“, sagt Rüggeberg.

Darüber hinaus unterstütze die Beratung die Indikationsstellung des Arztes. „Denn nicht die Diagnose der Behinderung des Kindes rechtfertigt den Abbruch, sondern ausschließlich die dadurch ausgelöste psychische Überforderung der Mutter.“

Für Mutter und Kind

Auf diese Weise ergänzten sich psychosoziale Beratungskompetenz und medizinische Fachlichkeit „zum Wohl von Mutter und Kind“. Ein Modellprojekt in Düsseldorf (siehe „Hilfsangebote“) zeigt den Bedarf: Alle Eltern, die von den Ärzten auf das Beratungsangebot in den Räumen einer großen diagnostischen Praxis hingewiesen worden seien, hätten es auch angenommen, sagt Rüggeberg. Und die Zufriedenheit sei sehr hoch.

Auch nach der Beratung entscheide sich noch immer die Mehrheit der Frauen - fast 630 wurden seit 2002 beraten - für einen Schwangerschaftsabbruch. Aber sie tun es, so Rüggeberg, „vor einem anderen Hintergrund: Es hat ein Innehalten stattgefunden. Die Frauen haben das Gefühl, alles getan zu haben.“



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