Von Matthias Newels UND DETLEF SCHMALENBERG, 09.12.07, 19:36h, aktualisiert 10.12.07, 19:35h
Im Juli hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet, dass sich der Mann nachts bei einer Ferienfreizeit in Spanien auf die Zimmer von Jugendlichen geschlichen hatte, um dort zu onanieren. Einige der Jungs hatten dies bemerkt, sich jedoch schlafend gestellt.
Bei der anschließenden Vernehmung durch die Polizei räumte er die Taten zwar ein. Betonte jedoch, er sei davon ausgegangen, dass keiner der Jugendlichen wach war. Dass sie sich in Wirklichkeit nur schlafend stellten, habe er nicht realisiert, sagte der Beschuldigte. „Und das Gegenteil konnten wir ihm nicht nachweisen“, so Staatsanwalt Feld.
Bereits im Jahr 2000 war der Reiseleiter wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Als das durch den „Kölner Stadt-Anzeiger“ bekannt wurde, fragten sich betroffene Eltern, wie es möglich sei, dass der Mann trotzdem ein großes Reisebüro für Jugendliche (etwa 20 000 Kinder verreisten jährlich mit dem Unternehmen) führen und als Aufsichtspersonal mitreisen durfte.
Die Stadt Bergisch Gladbach hatte 2002 zwar ein Verfahren zur „Untersagung der Gewerbetätigkeit“ eingeleitet - das aber aufgrund formeller Fehler nie eröffnet wurde. Auch das örtliche Jugend- und Schulamt wurde damals nicht über die Vorwürfe gegen den Mann informiert, was die Mitarbeiter dieser Behörden heute - zumindest hinter vorgehaltener Hand - scharf kritisieren.
Auf die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft nach der Spanien-Freizeit jedenfalls reagierte die Bergisch Gladbacher Verwaltung diesmal prompt: Dem Reiseleiter wurde die Ausübung des Gewerbes untersagt. Der Name des betroffenen Reisebüros wurde inzwischen geändert. Es ist auf dem Markt wieder aktiv. So organisiert etwa der Sportbund des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder Ski-Freizeiten mit dem Nachfolgeunternehmen.
Er habe mit der Firma, die an einen Leverkusener Geschäftsmann verkauft wurde, „nichts mehr zu tun“, bestätigte der beschuldigte Reiseleiter auf Anfrage. Wegen seiner „sexuellen Neigungen“ habe er sich jetzt in eine Therapie begeben. Gegen das von der Stadt Bergisch Gladbach beantragte Gewerbeverbot habe er Widerspruch eingelegt, damit er „später noch die Möglichkeit habe, überhaupt ein Unternehmen zu gründen, auch wenn es mit Jugendreisen nichts zu tun hat“.
Im Bergisch Gladbacher Rathaus will niemand offiziell zu dem Verfahren Stellung nehmen. Dem Vernehmen nach gehen die Juristen im Haus aber davon aus, dass ohne Anklage und Verurteilung vor Gericht auch die Untersagung des Gewerbes kaum durchzusetzen sein wird.
Ursula Enders von der Kinderschutzorganisation „Zartbitter“ versteht zwar die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen einzustellen, spricht jedoch von einer „eklatanten Gesetzeslücke“: „Wenn so jemand juristisch nicht belangt werden kann, stimmt doch was nicht.“ Jeder, der mit Kindern und Jugendlichen zu tun habe, wisse, dass diese im Laufe einer Nacht immer wieder mal wach werden. „Wer sich dann im gleichen Zimmer befriedigt, nimmt doch billigend in Kauf, dass er beobachtet werden könnte“, meint Enders.
Im Sexualstrafrecht jedoch „auch die Fahrlässigkeit unter Strafe zu stellen“ würde bedeuten, „diejenigen zu belangen, die sich gar nicht bewusst sind, dass sie von Kindern oder Jugendlichen bei sexuellen Handlungen beobachtet werden“, betont Prof. Julia Zinsmeister, Rechtswissenschaftlerin von der Fachhochschule Köln. Dies wäre „ein erheblicher Eingriff, der womöglich übers Ziel hinausschießt“. Schließlich müsse man „immer die Vielzahl der möglichen Fallkonstruktionen sehen“. Beispielsweise ein Kind, das nachts aufwacht und „Mama und Papa in inniger Umarmung vorfindet“: „Ich möchte diese Eltern nicht kriminalisieren“, mahnt Zinsmeister.
Die Eltern der Jugendlichen, vor denen der Reiseleiter aus Bergisch Gladbach onaniert hat, verstehen die juristischen Winkelzüge nicht. Einige der Jungs leiden immer noch unter Schlafstörungen. Die Mutter eines 17-Jährigen: „Diese Bilder wird er wohl nie wieder loswerden.“
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