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48 Jahre im „falschen Leben“

Von MARIANNE QUOIRIN, 10.12.07, 21:04h, aktualisiert 12.12.07, 21:43h

Das Schicksal eines Zwitters wird vor einem Kölner Gericht verhandelt. Ein ehemaliger Chirug hatte 1977 die intakten weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt und wird nun auf 100 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

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Antike griechische Darstellung eines Hermaphroditen, zu sehen im Pariser Louvre.
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Antike griechische Darstellung eines Hermaphroditen, zu sehen im Pariser Louvre.
Köln - Von der Krankenpflegerin Christiane V., 48, ist in der Klageschrift ihres Anwalts zu lesen, dass sie bisher ein „falsches Leben“ geführt habe: ein Leben als Mann, der sie nicht sein will - und wahrscheinlich auch nicht wäre, hätte man sie nicht dazu gezwungen. Nach dem Personenstandsregister wird sie als Mann geführt. Christiane heißt offiziell immer noch Thomas.

Die Kollegen von V. in einem Düsseldorfer Krankenhaus haben nichts von der Tragödie geahnt, bevor sie sich vor drei Wochen im „Spiegel“ als Intersexuelle, sprich: Zwitter, offenbarte. Mittwoch können sie alle sehen. Mehrere Kamerateams haben sich angekündigt, denn vor der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln soll ihre Klage auf 100 000 Euro Schmerzensgeld gegen den ehemaligen Chirurgen einer Kölner Klinik verhandelt werden. Er habe 1977 die intakten weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher über Folgen und Alternativen zur Operation hinreichend aufzuklären.

Vielleicht ist es ein Präzedenzfall, dem andere folgen könnten. Vielleicht auch nicht, denn das, was Christiane V. vor 30 Jahren und genau vier Monaten widerfahren ist, erscheint so unglaublich, so einmalig, dass man sich wünscht, dass anderen ein solches Schicksal erspart blieb: Am 12. August 1977 wurden ihr laut Operationsbericht der Klinik Köln-Merheim die „normal großen Ovarien“ und die Gebärmutter entfernt. Dass sie damals, mit 18 Jahren gerade volljährig, die Folgen der Operation erfassen konnte, kann kaum angenommen werden. Das geht aus einem Brief hervor, den der Chirurg am 5. Juni 1979 an das Kreiswehrersatzamt Krefeld schrieb. Darin bat er „dringend“, seinen Patienten auszumustern, weil dieser „genotypisch weiblich sei“. Er teilte weiter mit, dass „Herr V. über das Ausmaß der Erkrankung noch nicht vollständig informiert worden ist“. Die Diagnose sollte ihm deshalb „auf keinen Fall mitgeteilt werden“.

Die Operation in der Kölner Klinik steht freilich nicht am Anfang, sondern am Ende einer Kette von fataler Fehleinschätzungen. Es begann damit, dass die Hebamme bei der Geburt Christiane als Jungen identifizierte, weil sie das äußere Genital für einen Penis hielt. Die Eltern nannten ihr sechstes Kind Thomas. Er, als kleiner Junge oft für ein Mädchen gehalten, hörte auf, mit 14 Jahren zu wachsen, litt unter Krankheitssymptomen, die keiner zu deuten wusste. Erst mit 17, bei einer Blinddarmoperation, entdeckten Ärzte den kompletten Uterus. Christiane V. suchte einen Spezialisten auf und ließ sich mit 18 Jahren in Köln operieren, danach wiederholt Eingriffe vornehmen, um ihr rudimentäres männliches Geschlecht zu optimieren - ohne Erfolg. 2006 bekam Christiane von einem Urologen den Fragebogen für eine bundesweite wissenschaftliche Studie des Instituts für Sexualforschung der Hamburger Universität zum Thema Intersexualität. Er wurde zum Auslöser für ihre Recherchen: Sie trieb die Krankenakten auf und wandte sich an einen Anwalt.

Viel Zeit blieb nicht. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Georg Groth spricht von einem Wettlauf gegen die absolute Verjährung nach 30 Jahren. Nur wenige Tage vor Ablauf der Frist hat er die Klage „eigenhändig“ zum Kölner Landgericht gebracht, weil er sich auf die Post nicht verlassen mochte. Der Jurist gibt sich zuversichtlich, auch wenn er weiß, dass er allenfalls nur einen einzigen in der langen Reihe der Ärzte belangen kann. Es ist der Operateur, damals Oberarzt in Köln-Merheim und heute Pensionär.

Kein Tabuthema mehr

Spätestens seit der Jahrtausendwende ist Intersexualität auch in Deutschland kein Tabuthema mehr. Nach Schweizer Vorbild gründeten sich die ersten Selbsthilfegruppen von Eltern und Betroffenen, Intersexuelle wagten sich an die Öffentlichkeit, erste populäre Sachbücher erschienen. Der Bundestag beschäftigte sich 2001 mit der Erforschung zur Lebenssituation intersexueller Menschen, die Hamburger Studie, die Christiane V. die Augen geöffnet hat, wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur unterstützt und soll 2008 veröffentlicht werden: Spätestens sie wird die Ethik-Leitlinien für Ärzte neu definieren.

Seit den 50er Jahren galten in der Bundesrepublik so genannte geschlechtszuweisende Behandlungen (chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen) schon im Babyalter als Standard-Therapie. Ziel dieser Prozedur, so die Kritik der Sexualwissenschaftler, war allein, dem Kind frühzeitig ein äußeres Geschlecht als Junge oder Mädchen zuzuweisen ohne Rücksicht auf die Psyche. 2004 hat das Amtsgericht München den Antrag eines Hermaphroditen abgelehnt, ihn als solchen ins Geburtsbuch einzutragen, aber die frühe Zuweisung eines Geschlechts durch Ärzte und Eltern als problematisch anerkannt.

Die Autoren des Preußischen Landrechts von 1794 waren da liberaler: „Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem 18. Jahre die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.“



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