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Prozess um das Schicksal eines Zwitters

Von DETLEF SCHMALENBERG, 12.12.07, 21:35h

Christiane V. klagt, weil sie sich vor einer OP ungenügend informiert fühlte. Die 48-jährige Krankenschwester wurde als Zwitter geboren. Weil man das äußere Genital für einen Penis hielt, wurde sie als Junge großgezogen.

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Christiane V.
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Christiane V.

Köln - „Vorab erst einmal“ wollte Richter Dietmar Reiprich wissen: „Soll ich Sie als Herr oder Frau anreden?“ Christiane V., die laut Personenstandsregister mit Vornamen Thomas heißt, lächelte, als sie in Saal 237 des Kölner Landgerichts antwortet: „Frau, bitte nennen Sie mich doch Frau V.“ Die 48-jährige Krankenschwester wurde als „Intersexuelle“ geboren, als Zwitter. Weil die Hebamme das äußere Genital für einen Penis hielt, wurde sie als Junge großgezogen. Erst mit 17 Jahren, bei einer Blinddarmoperation, entdeckten die Ärzte den kompletten Uterus in ihrem Körper. Anschließend wurden bei Christiane weibliche Chromosomen nachgewiesen.

Trotzdem wurde sie ein Jahr später operiert. Im August 1977 wurden ihr in der Klinik Köln-Merheim sämtliche weibliche Organe entnommen. Das Landgericht Köln wird sich nun mit der Frage beschäftigen, ob V. damals hinreichend aufgeklärt wurde (AZ: 25 O 179 / 07). Nicht nur über die medizinischen Folgen, sondern auch und vor allem über die damals mögliche Alternative, ein Leben als Frau mit einer operativ auf Normalgröße verkleinerten Klitoris zu führen.

„Das hätte ich gewollt, ganz gewiss“, sagte die Klägerin gestern vor Gericht. Die entscheidenden Informationen jedoch, dass sie weibliche Chromosomen habe und funktionsfähige weibliche Organe, verheimlichten ihr die Ärzte, weil sie V.s Zweigeschlechtlichkeit als reine Krankheit werteten und dachten, die 18-Jährige würde die Wahrheit über ihren „Zustand“ psychisch nicht verkraften. „Ich dachte, mir würden irgendwelche halbrichtigen Teile entfernt“, sagte Christiane V. jetzt vor Gericht. Weil ihr in Wirklichkeit gesunde Organe „geraubt“ wurden, hat sie den Operateur von damals auf 100 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

„Auch für uns ist das ein völlig neuer und bisher einzigartiger Fall“, betonte Richter Reiprich. „In Anbetracht der Komplexität des Themas“ sei das juristische Ergebnis „noch vollkommen offen“. Da die Parteien einen Vergleich ablehnen, wird ein Urteil gesprochen. Es soll am 6. Februar 2008 verkündet werden.



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