Von ANJA KATZMARZIK, 01.01.08, 17:58h
Köln - Die Silvesternacht wird Michael (Name geändert) nie vergessen, obwohl er sich kaum an sie erinnern kann. Es war auf einer Party vor zwei Jahren, der 16-Jährige hatte viel getrunken und war dann mit einem Nachbarn „irgendwie aneinandergerempelt“. Vor allem aber wird sein Opfer die Nacht nie vergessen. Michael wusste sich nicht anders zu wehren, als dem Gleichaltrigen eine Bierflasche über den Schädel zu ziehen. Dieser wurde schwer verletzt.
Das erste Mal hatte Michael mit 15 Jahren einen Schulkameraden mit bloßen Fäusten verletzt und mit Freunden Mopeds geklaut - „weil uns langweilig war“. Er leistete Sozialstunden, kehrte den Fußballplatz, musste Toiletten putzen und auf dem Bauspielplatz Häuser abreißen. Er kam in ein Anti-Aggressions-Training und fand in Erwin Schaar einen strengen, aber hilfreichen Betreuer. Der 46-jährige Diplom-Sozialarbeiter und Erzieher für Jugend- und Heimerziehung brachte Ordnung in sein Leben.
Bei der „Brücke Köln e.V.“ bekommen die sechs hauptamtlichen Sozialarbeiter und -pädagogen, eine Verwaltungs- und eine Honorarkraft immer mehr richterliche Anordnungen auf ihre Tische. Dazu gehört die Vermittlung und Organisation von Sozialdiensten (Sozialstunden), die Durchführung von Anti-Aggressions-Trainings und sogenannte „Betreuungsweisen“.
Sozialdienst ist die häufigste Sanktion. Öfter sinnvoll wäre in Erwin Schaars Augen die viel aufwändigere, jedoch kaum noch zu leistende Betreuung. Die intensive Einzelfallhilfe für mehrfach auffällige Jungtäter dauert bis zu zwölf Monate mit mindestens einem Treffen pro Woche. 181 junge Menschen mussten so in Köln von der „Brücke“ betreut werden - trotz geburtenschwacher Jahrgänge. 2006 waren es noch 158 gewesen. Und kamen früher acht Fälle auf einen Betreuer bei der „Brücke“, sind es heute etwa 30. Hausbesuche sind kaum noch möglich, Gespräche seien nicht mehr so intensiv, Ämterbegleitung ist seltener. „Wenn ich einen zur ARGE begleite, ist ein halber Tag weg.“
Wichtig für Täter wie Betreuer: Eine richterliche Weisung ist keine Vorstrafe. „Das steht nur im Erziehungsregister. Da kommt nur die Staatsanwaltschaft ran.“ Doch spätestens bei einer „echten“ Verurteilung, und sei es „nur“ auf Bewährung etwa bei Nichtfolgeleisten, ist ein Leben meist verpfuscht.
Michael will es nicht so weit kommen lassen. Er hat mit seinen alten Freunden gebrochen. Seinen Nachbarn, den er niederschlug, sieht er noch jeden Tag. „Es war sinnlos“, sagt der 18-Jährige heute über seine Tat. „Heute überlege ich erst, bevor ich was mache.“ Berufsvorbereitend arbeitet er in einer Metallwerkstatt, und er hat ein Praktikum absolviert. Nach rund 35 erfolglosen Bewerbungen hofft er, endlich einen Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatroniker oder Karosseriebauer zu finden. „Ich denke nun mehr an meine Zukunft.“
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Hedwig Neven DuMont
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